Anmeldung der ABC-Schützen zur Grundschule in Rathenow zum Schuljahr 2018/19
18.01.2018 15:10
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Alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2018/19 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:
23.01.2018 – 29.01.2018
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
• Geburtsurkunde
• Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
• ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
• ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
• ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
• Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
• ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
• ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
• ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.
Stadt Rathenow