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Asyl: Neue Registrierungstechnik für die Ausländerbehörden

21.02.2018 14:48
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Computer und Programme für einheitliche Erfassung werden eingeführt

Potsdam - Die Ausländerbehörden der Brandenburger Kommunen erhalten für die Registrierung von Flüchtlingen und Asylbewerbern einheitliche Computertechnik und die dazu notwendigen Programme. Auf einer Informationsveranstaltung im Innenministerium in Potsdam informierten Ministeriumsvertreter von Bund und Land und der Bundesdruckerei die Teilnehmenden aus den Ausländerbehörden über die neue Technik.

Innenstaatssekretärin Katrin Lange: „Wir unterstützen die kommunalen Ausländerbehörden mit dieser Technik und leisten zugleich einen Beitrag für die weitere Digitalisierung der Verwaltung. Die neuen Erfassungsmethoden helfen, einheitliche Datengrundlagen zu schaffen und den Missbrauch des Asylrechts zu erschweren.“

Der Bund hat die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder (EAE) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattet und wird im ersten Quartal 2018 auch die kommunalen Ausländerbehörden mit Personalisierungsinfrastruktur-Komponenten (PIK) ausstatten. Damit stehen Infrastruktur und Verfahren für die frühzeitige, einheitliche Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden zur Verfügung. Auch die Erstregistrierung von unerlaubt eingereisten und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltenden Personen sowie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern wird ab Mitte 2018 mit dieser Technik möglich sein.

Die Technik der PIK umfasst eine Kamera, ein Dokumentenprüfgerät, einen Fingerabdruckscanner, einen Drucker sowie die erforderliche Software zur Registrierung und für den Identitätsabgleich. Wenn nötig kommt ergänzend eine Arbeitsstation hinzu. Diese Erstausstattung wird vom Bund bereitgestellt. Alle Ausländerbehörden des Landes werden diese Technik demnächst anwenden.

Aus dem vor allem im Jahr 2015 stark gestiegenen Zugang von Asylsuchenden nach Deutschland wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Digitalisierung der Asylverfahren auf der Grundlage des am 5. Februar 2016 in Kraft getretenen Datenaustauschverbesserungsgesetzes vorangetrieben. Ziel ist die frühzeitige und umfassende Registrierung der nach Deutschland einreisenden Ausländer, insbesondere der Asylsuchenden.

Auch die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen 2018 mit einer Möglichkeit zur Identitätsüberprüfung ausgestattet werden, um bei Zweifeln an der Identität diese unmittelbar selbst über einen Abgleich der Fingerabdrücke überprüfen zu können.

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Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

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