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Land Brandenburg unterstützt weiter Gründungswillige – Neuauflage der Existenzgründungsrichtlinie | 198/2017

13.12.2017 16:23
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Das Land Brandenburg unterstützt weiter Gründungswillige bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Die gemeinsame Richtlinie des Arbeits- und des Wirtschaftsministeriums zur „Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen“ ist jetzt in Kraft getreten. Darüber haben heute Arbeitsministerin Diana Golze und Wirtschaftsminister Albrecht Gerber informiert. Bis Ende 2020 stehen für den nächsten dreijährigen Förderzeitraum insgesamt 20,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes zur Verfügung. Die bisherige Förderung läuft Ende 2017 aus.

Mit der Neuauflage der Existenzgründungsrichtlinie werden erfolgreiche Förderelemente wie die Regionalen Lotsendienste, der landesweite Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten, die Gründungswerkstätten für junge Leute, die Gründungsservices an den staatlichen Hochschulen und ‚Innovationen brauchen Mut‘ fortgesetzt. Potenzielle Projektträger können einen Förderantrag über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen.

Arbeitsministerin Diana Golze sagte: „Existenzgründungen beleben die Wirtschaft und schaffen viele neue Arbeitsplätze. Mit Hilfe der Vorgründungsberatung sollen existenzgefährdende Fehler schon in der Startphase vermieden werden. Neben der individuell auf die Teilnehmenden und ihr Gründungsvorhaben zugeschnittenen Beratung, Coaching und Qualifizierung erhalten sie kompetente Unterstützung zu allen relevanten Fragen einschließlich der Unternehmensfinanzierung. Die verschiedenen Förderinstrumente der Brandenburger Existenzgründungsrichtlinie haben sich bewährt und bleiben auch in Zukunft eine zentrale Säule unserer Arbeitsmarktpolitik. Allein in den vergangenen drei Jahren nahmen über 4.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger eine Vorgründungsberatung in Anspruch. Über 1.700 von ihnen haben ihre Geschäftsidee schon umgesetzt und den Sprung in die Selbständigkeit erfolgreich geschafft, weitere sind auf dem Weg. Besonders wichtig: Über die Hälfte von ihnen war zuvor arbeitslos. Das zeigt, dass die Unterstützung von Existenzgründungen direkt im Kampf gegen Arbeitslosigkeit wirkt. Sehr erfreulich ist zudem, dass sich der Anteil der Frauen in den Gründungsberatungen weiter positiv entwickelt. So waren 45 Prozent aller Programm-Teilnehmenden Frauen.“‎

Wirtschaftsminister Albrecht Gerber sagte: „Ebenso wie Unternehmensgründungen wollen wir auch die zahlreichen anstehenden Unternehmensnachfolgen nach Kräften unterstützen. Viele nach der Wende gegründete märkische Firmen stehen in den nächsten Jahren vor einem Generationswechsel, da deren Inhaber in den Ruhestand gehen. Selbstverständlich können daher auch Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger die Beratungsleistungen der Existenzgründungsrichtlinie in Anspruch nehmen. Ich bin mir sicher, dass ihnen diese Unterstützung den Einstieg ins ,Chefsein‘ erleichtert. Auch kommt es verstärkt darauf an, junge Menschen für das Thema Gründung und Unternehmertum zu sensibilisieren. Eine wichtige Arbeit leisten hier die Gründungsservices an den Hochschulen, indem sie das Bewusstsein der Studierenden dafür schärfen, dass Selbständigkeit eine berufliche Alternative zu einer abhängigen Beschäftigung sein kann.“

Mit der bisherigen Existenzgründungsförderung wurde im Land Brandenburg seit 2001 ein umfassendes Beratungsnetzwerk aufgebaut. Heute gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städte einen regionalen Lotsendienst, der vor allem Arbeitslose auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit mit Qualifizierung und Beratung unterstützt. Hier steht am Anfang besonders sowohl die Prüfung der persönlichen Voraussetzung der Gründungswilligen als auch die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit der Geschäftsidee im Fokus.

Zudem gibt es in Brandenburg einen speziellen Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten, an allen staatlichen Hochschulen einen Gründungsservice sowie drei Gründungswerkstätten für junge Leute, die arbeitslose junge Menschen im Alter bis 30 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung auf dem Weg in die Selbständigkeit begleiten. Mit ‚Innovationen brauchen Mut‘ werden gezielt Personen unterstützt, die in Brandenburg mit einer innovativen Geschäftsidee ein Unternehmen gründen, sich freiberuflich selbständig machen oder ein bestehendes innovatives Unternehmen übernehmen wollen.

Die Vorgänger-Richtlinie trat im September 2014 in Kraft und läuft Ende 2017 aus. Sie wurde landesweit von 23 Projektträgern umgesetzt. Beispiele erfolgreicher Gründungen sind auf der Seite der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) eingestellt: https://arbeit.wfbb.de/de/Unsere-Services/Integration-in-Arbeit/Existenzgr%C3%BCndung/Best-Practice.

Die neue Richtlinie und weitere Informationen sind auf dem Online-Portal der ILBveröffentlicht: www.ilb.de/de/arbeit.

MASGF

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