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Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister

05.12.2017 15:00
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Die Stadtverwaltung informiert, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen.

Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.

Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden

3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen

4. Auskünfte an Adressbuchverlage

Wenn Sie der Datenübermittlung für die oben genannten Fälle widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow.

Die Widersprüche können dort schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Das Formular „Übermittlungssperren" kann aus dem Internet heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung geschickt werden.

Es ist unter www.rathenow.de > Rathaus online> Bürgerservice >Formulare „Übermittlungssperren“ zu finden.

Quelle: Stadtverwaltung Rathenow

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