Änderungen 2023: Führerschein-Tausch, HU-Plaketten und Verbandkasten
Autofahrer müssen sich ab 2023 auf viele Neuerungen einstellen. Vom Führerscheinumtausch, der in die nächste Jahrgangs-Runde geht, bis zur Hauptuntersuchung der TÜV-Plakette. Welche neuen und weiterführenden Bestimmungen Fahrzeughalter und Führerscheinbesitzer kennen sollten, sehen Sie hier im Überblick:
Führerschein schon umgetauscht?
Wer noch im Besitz eines Papier- oder Scheckkartenführerscheins ist, muss diesen in ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Dabei haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 nicht mehr viel Zeit. Ihre rosafarbenen, bzw. grauen Führerscheine müssen sie bis spätestens 19. Januar 2023 in fälschungssichere Exemplare umtauschten. Insgesamt sind über 40 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) und Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) betroffen. Der Umtauschprozess soll bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Geburtsjahr |
Stichtag für Führerscheinumtausch |
bis 1952 |
19. Januar 2033 |
1953 – 1958 |
19. Juli 2022 |
1959 – 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 – 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Quelle: ADAC
Neuer Verbandkasten ab dem 1. Februar 2023
Bereits seit dem 1. Januar 2022 gilt: Zur vorgeschriebenen Ausstattung des Erste-Hilfe-Kastens im Pkw gehören auch zwei Mund-Nase-Bedeckungen (DIN 13164:2022).
Wer diese Vorgabe bis jetzt nicht umgesetzt hat, sollte es bis zum 31. Januar 2023 nachholen und den Verbandkasten nachrüsten. An diesem Tag endet die Übergangsfrist und das Fehlen der Masken wird einem unvollständigen Verbandkasten gleichgestellt. Ein nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandkasten kostet fünf Euro Verwarngeld. Wer sein Fahrzeug anderen Haltern ohne oder mit unvollständigem Verbandkasten überlässt, zahlt 10 Euro.
Die Farbe der TÜV-Plakette ändert sich
Ein Blick aufs Nummernschild kann vor hohen Bußgeldern schützen. Wer eine rosafarbene „TÜV“-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine orangefarbene Prüfplakette. Die nächste Hauptuntersuchung steht damit erst 2025 an.
Verpasst man den Zeitpunkt, kann es teuer werden. Ist man mehr als zwei Monate in Verzug, fallen 15 Euro Bußgeld an. Bei zwei bis acht Monaten sind es schon 25 Euro. Wer es auch nach acht Monaten nicht schafft, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Neu zugelassene E-Autos, Pkw und Wohnmobile bekommen für drei Jahre eine blaue Plakette.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg