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Aktuelle Regelungen der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe im Lockdown

15.12.2020 21:53
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Die Bundesregierung hat deutschlandweit ab dem 16. Dezember erneut einen Lockdown angeordnet, um vor allem durch drastische Kontaktreduzierungen die anhaltend hohen Fallzahlen im Rahmen der Covid-19-Pandemie zu reduzieren. Die einzelnen Bundesländer untersetzen dies zum Teil mit spezifischen regionalen Festlegungen.
„Generell resultieren für unsere Gesundheitseinrichtungen aus den aktuellen Vorgaben des Landes Brandenburg keine gravierenden Veränderungen. Wir haben seit dem Frühjahr umfangreiche Schutz-maßnahmen für Patienten und Bewohner, Besucher und unsere eigenen Mitarbeiter eingeführt und umgesetzt, das erweist sich jetzt als Vorteil", charakterisiert Geschäftsführer Jörg Grigoleit die Situation in der Vorweihnachtswoche.

Grundsätzlich bleibt es bei den geltenden Besuchsregeln in den Havelland Kliniken, nach denen nur bestimmte Patientengruppen für eine Stunde am Tag Besuch von einer Person bekommen dürfen. Diese muss sich vorher anmelden und selbst symptomfrei sein.
In den Seniorenpflegezentren gelten gleichfalls weiterhin Auflagen für Besuche. Neu ist, dass Besucher nun entweder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Test vorweisen oder vor Ort einen Schnelltest durchführen lassen müssen

Die Arztpraxen in den Medizinischen Dienstleistungszentren Falkensee, Nauen, Rathenow und Premnitz führen ihre Sprechstunden - abgesehen von den Feiertagsbedingten Einschränkungen - regulär durch. Krankschreibungen für Patienten wegen Erkältungskrankheiten können weiterhin auch telefonisch erfolgen.
Die Pflegefachschule in Nauen (AGP) unterrichtet die Auszubildenden bis Mitte Januar 2021 über Homeschooling.

In allen Einrichtungen der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe werden bei Mitarbeitern einzelner Bereiche schon seit Monaten regelmäßig Abstriche durchgeführt, um ggf. ein Infektionsgeschehen frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Diese Tests werden von nun an in kürzeren Ab-ständen durchgeführt. Um den Gesundheitsschutz zusätzlich zu erhöhen, wurde die Maskenpflicht für Mitarbeiter ausgedehnt. Sie gilt nunmehr auch auf dem Gelände aller Einrichtungen, in den Gebäuden und in sämtlichen Büros. Weitere Mitarbeitergruppen z. B. in den Seniorenpflegezentren tragen von nun an standardmäßig FFP 2 Masken.

V. i. S. d. P. Dr. Babette Dietrich, Pressesprecherin der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe

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