Alkoholverbot: Stadt Rathenow erweitert Regelung auf Alten Hafen, Schleusenplatz und Stadtkanalbereich
13.05.2026 12:01
(Kommentare: 2)
Die Stadt Rathenow erlässt ab dem 14. Mai 2026 (Christi Himmelfahrt) eine neue Allgemeinverfügung zum Verbot des Konsums alkoholhaltiger Getränke im Bereich des Alten Hafens, des Schleusenplatzes sowie entlang des östlichen Weges am Rathenower Stadtkanal. Ziel der Maßnahme ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken sowie die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher sowie Gewerbetreibende nachhaltig zu verbessern.
In den vergangenen Monaten kam es in dem betroffenen Bereich zunehmend zu Beschwerden über Lärmbelästigungen, aggressive Verhaltensweisen und Verschmutzungen. Vor allem in den Abend- und Nachtstunden treffen sich dort regelmäßig größere und kleinere Gruppen zum gemeinsamen Aufenthalt und Alkoholkonsum. Dabei wurden wiederholt Ruhestörungen durch laute Musik und lautstarke Gespräche festgestellt. Auch Pöbeleien, Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Passanten, Anwohnenden und Kundinnen und Kunden angrenzender Geschäfte wurden gemeldet.
Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Alten Hafen und den Kirchberg, aber auch Gäste der dortigen Pensionen sowie Bootstouristen, die die öffentlichen Liegeplätze nutzen. Viele Menschen meiden den Bereich inzwischen oder fühlen sich dort nicht mehr sicher. Hinzu kommen regelmäßig erhebliche Verschmutzungen durch zurückgelassenen Müll sowie Verunreinigungen im öffentlichen Raum.
Die Stadt Rathenow hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dazu gehörten verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt, Polizei und Sicherheitsdienste sowie Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit. Diese Maßnahmen führten jedoch nicht zu einer dauerhaften Entspannung der Lage.
Mit der neuen Allgemeinverfügung wird deshalb der Konsum alkoholhaltiger Getränke auf öffentlichen Flächen innerhalb des festgelegten Bereichs ganztägig untersagt. Ebenfalls verboten ist das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn erkennbar ist, dass diese vor Ort konsumiert werden sollen. Ausgenommen bleiben die genehmigten Außenbereiche von Gaststätten. In begründeten Einzelfällen oder bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt können Ausnahmen zugelassen werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Straße Am Alten Hafen ab der Bergstraße einschließlich der Kirchbergbrücke, den Bereich entlang des Alten Stadthafens mit Steganlage, den Schleusenplatz, die Unterquerung der Berliner Straße sowie den Weg entlang des östlichen Stadtkanals bis zur Fußgängerbrücke am REWE-Markt. Die Berliner Straße selbst ist von der Regelung ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Stadt wird die Entwicklung der Situation in diesem Zeitraum beobachten und gemeinsam mit Polizei, Anliegenden und weiteren Beteiligten auswerten. Ziel bleibt es, den Alten Hafen und die angrenzenden Bereiche als attraktiven und sicheren Aufenthaltsort für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt zu erhalten.
Quelle: Stadt Rathenow
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Kommentar von Ossi |
@kowalski,wahrscheinlich nirgendwo. Als Anwohner rufe ich schon seit es den Rundweg gibt regelmaßig bei Polizei und Ordnungsamt wegen Lärmbelastigung,vor allem Nachts, an. Aber einer schiebt die Zuständigkeit auf den anderen. Besser war es nur zeitweise,als da mal Streife lief. Und was soll das mit bis zur Fußgängerbrücke. Dann gehen sie da rüber und saufen auf der anderen Seite weiter. Hör mir uff mit Rathenow.
Kommentar von Kowalski |
Tolle Sache, werde ich morgen gleich mal kontrollieren, wo kann ich anrufen wenn's nicht klappt?