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Anmeldung zur Grundschule in Rathenow für das Schuljahr 2020/21

18.11.2019 19:47
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Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2020/ 2021 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:

02.12.2019 – 13.12.2019

Die aktuelle Schulbezirkssatzung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rathenow.de/fileadmin/dateien/PDF/Verwaltung/Sitzungsdienst/Ortsrecht/Soziales_und_Freizeit/16-129-Schulbezirkssatzung.pdf

Die zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rathenow.de/startseite/aktuelle-nachrichten/newsdetailansicht/news/anmeldung-zur-grundschule-in-rathenow-fuer-das-schuljahr-20202021/

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
•    Geburtsurkunde
•    Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
•    ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
•    ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
•    ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.

Quelle: Stadtverwaltung Rathenow

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