Anmeldung zur Grundschule in Rathenow für das Schuljahr 2020/21
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2020/ 2021 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:
02.12.2019 – 13.12.2019
Die aktuelle Schulbezirkssatzung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rathenow.de/fileadmin/dateien/PDF/Verwaltung/Sitzungsdienst/Ortsrecht/Soziales_und_Freizeit/16-129-Schulbezirkssatzung.pdf
Die zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rathenow.de/startseite/aktuelle-nachrichten/newsdetailansicht/news/anmeldung-zur-grundschule-in-rathenow-fuer-das-schuljahr-20202021/
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
• Geburtsurkunde
• Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
• ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
• ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
• ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.
Quelle: Stadtverwaltung Rathenow