genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

Aus dem Gerichtssaal berichtet: Anklage wegen 16-fachen gewerbsmäßigen Betrugs

24.01.2020 14:12
(Kommentare: 1)

Anfang der Woche, wurde am Amtsgericht Rathenow, die Strafsache einer jungen Frau verhandelt.

Im Zeitraum Dezember 2017 bis Januar 2019 hatte Alishia P. über Ebay, und andere Internetplattformen, diverse Elektronikartikel zum Verkauf angeboten. Darunter begehrte Spielkonsolen, Handys, Tablets und Kameras. Anfangs, in der „Preisfindung“ noch vorsichtig zurückhaltend, doch nach den ersten erfolgereichen Zahlungseingängen, dann schon mutiger. In dem die, erst 23-Jährige, gelernte Krankenpflegerin, dann auch schon mal mehrere Hundert Euro für die Geräte aufrief.

So landeten, nach und nach, insgesamt rund 1650 Euro auf ihr Konto.

Jedoch hatte sie, in keinen der Fälle, je die Absicht diese Artikel auch an dem Käufer zu versenden. Da sie diese, schlicht weg, gar nicht hatte.

Eigentlich sollte sich Alishia P. schon im Mai 2019 für diese Straftaten vor Gericht verantworten. Doch sie erschien nicht zum Termin. Auch zum Folgetermin, im August, erschien die Angeklagte nicht. Aus Angst, wie sie später angab.

Der Richter hatte inzwischen Haftbefehl erlassen, weil Frau P. auch nicht mehr bei ihrer Meldeanschrift anzutreffen und unbekannt verzogen war.

Ihr 2-jähriger Sohn ließ sie beim Kindesvater und dessen Mutter, in Elstal zurück und tauchte in Berlin unter.

Kurz vor Weihnachten klickten dann die Handschellen, Frau P. saß dann bis zum Verhandlungstermin, im Januar 2020, in U-Haft.

Die Angeklagte räumte dann vor Gericht alle Taten reumütig ein und möchte dafür auch einstehen. Das erleichterte dann auch die Beweisführung und es erübrigten sich Zeugenaussagen.

Der Richter hatte dann aber doch noch ein paar Fragen zu ihren Beweggründen, derlei Straftaten zu begehen?

Schließlich habe sie doch eine ordentliche Schulbildung, sogar mit Abitur, absolviert und eine Berufsausbildung zur Krankenpflegerin, erfolgreich abgeschlossen.

Für ihn mache sie, auch sonst, einen gebildeten und ordentlichen Eindruck.

Die Angeklagte gab unter Tränen an, sie hätte das aus Not, und aus Liebe zu ihrem Kind gemacht.

Als Frau P. ihren damaligen Partner Kevin B. kennen lernte und schwanger wurde, gab sie ihre Wohnung in Paulinenaue auf und zog in das Haus der Mutter von B. nach Elstal

Kevin B. ging jedoch keinerlei Arbeit nach, trug nichts zum Lebensunterhalt der Familie bei. Sie wollte doch nur, dass ihr Sohn versorgt ist.

Kevin B. hätte psychische und körperliche Gewalt auf sie angewendet.

Er brachte ihr auch die Betrugsmasche mit den Elektronikgeräten bei, da er diese auch selbst schon mehrfach angewandt habe.

In dem Haus in Elstal hatten sie für sich drei auch nur ein kleines Zimmer, worin sich meist der ganze Tagesablauf abspielte. Zur Mutter des Kevin B. konnte Frau P. keine echte Verbindung aufbauen, die ja auch offensichtlich die Lebensweise ihres Sohnes tolerierte.

Irgendwann wurde der Druck für Alishia P. zu groß und sie flüchtete nach Berlin und tauchte unter.

Sie versuchte dort in ihrem erlernten Beruf Arbeit zu finden, um einen Neustart beginnen zu können.

Zu ihrem Sohn versuchte sie dennoch Kontakt zu halten.

Einen Tag vor ihrem ersten Probearbeitstag wurde sie verhaftet.

Auch schon vorher hatte Alishia P. diverse Lebensbrüche erlebt.

In ihrer Heimat, in Sachsenanhalt, ist sie mit 17 das erste Mal Mutter geworden. Ihr Sohn wächst dort bei Pflegeeltern auf.

Dann der Versuch ein neues Leben aufzubauen, 4 Jahre später erneut schwanger, diesmal eine Tochter.

Doch auch das ging schief, die Beziehung scheiterte und die Tochter wächst beim Kindesvater in Neuruppin auf.

 

Der Richter erkannte schon die besonderen Lebensumstände von Frau P.

Dennoch berechtigt dies nicht dazu, andere Leute zu betrügen.

Menschen mit einem solchen Berufsabschluss, wie sie ihn haben, werden doch überall Hände ringend gesucht.

 

Ihr muss doch bewusst gewesen sein, dass sie die Leute „abzieht“, dass auch auffliegen, und zur Anzeige gebracht werden wird!

Laut ihren Kontoauszug, sind im nachgewiesenen Zeitraum noch mehr Gelder für Elektronikgeräte eingegangen, die jedoch nicht alle zur Anzeige gebracht wurden.

„Allein für eine Betrugstat sieht das Strafgesetz eine Mindeststrafe von 6 Monaten vor.

Das wären dann in Ihrem Fall über 8 Jahre Haft! Würde man sie einzeln bewerten.“ erläuterte der Richter der Angeklagten.

Für die Zukunft sollte Frau P. sorgfältiger bei der Auswahl ihrer Partner sein.

Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und dem Plädoyer der Verteidigung, zog sich das Schöffengericht zur Beratung zurück.

Unter Würdigung der besonderen Lebensumstände der Beklagten, wurde anschließend folgendes Urteil verkündet:

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs, wird die Beklagte zu 1 Jahr und 10 Monaten Haft, ausgesetzt zu 3 Jahren auf Bewährung, verurteilt.

Für die Dauer von 3 Jahren wird Frau P. einem Bewährungshelfer unterstellt. Jeder Umzug ist meldepflichtig.

Des Weiteren muss Frau P. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Bei Verstoß gegen die Auflagen, tritt der sofortige Vollzug der Haftstrafe in Kraft.

Die 1650 Euro werden eingezogen und an die geprellten Käufer rückerstattet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Text: wok

 

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Kommentar von Silentbvilly |

Mein Mitgefühl für sie. Ich hab schon Weiber erleben "dürfen" die es noch MMal ne Ecke schwerer hatten und sich (vermutlich) inzwischen selbst umgebracht haben. Ist echt eine traurige Sache welch manche nicht wohlstandsverwöhnte Hohlbirnen über sich ergehen lassen müssen

Und jedem Hannes sei gesagt, es tut mir im Herzen weh dieses Elend mit an zu sehen müssen.
Meine letzte Liebe hat sich überings auch selbst umgebracht...nein nicht wegen mir... ich kam nur zu spät und ich muss jetzt damit leben

© All rights reserved
German English