genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge verlängert

21.03.2024 16:58
(Kommentare: 8)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Länder haben sich darauf verständigt, das Ausnahmegenehmigungsverfahren zur Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge zu verlängern. Das Verfahren wird in Brandenburg seit dem 01. Juli 2023 angewendet und war ursprünglich bis zum 31. März 2024 befristet. Es wird nun um weitere 6 Monate bis zum 30. September 2024 verlängert.

In dem Ausnahmegenehmigungsverfahren können anerkannte ukrainische Flüchtlinge, die erklären, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, für ihre Autos eine befristete Ausnahmegenehmigung bekommen. Dafür müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Fahrzeugversicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsuntersuchung nachweisen können. Anerkannte Flüchtlinge mit einem aktuellen Aufenthaltstitel beziehungsweise einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis können beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in der Regel eine Grenzversicherung oder grüne Versicherungskarte) und einer positiv  abgeschlossenen Verkehrssicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeuges von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Dem Antrag sind auch gültige Zulassungspapiere beizufügen, die zum internationalen Verkehr berechtigen.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Kommentar von Punkt Punkt Komma Strich |

Nuja,die Wahrheit ist doch,dass falls es zu einem Versicherungsschaden kommt,bleibt der deutsche Fahrer leider auf sämtlichen Kosten sitzen oder wird hochgestuft ob er nun Schuld an den Unfall hat oder nicht.Ich bezweifle auch die Bereitschaft jener überhaupt sich zu versichern geschweige ihre Fahrzeuge TÜV prüfen zu lassen.Solange wollen "Sie" ja nicht in Deutscheland verbleiben.

Kommentar von Rathenower |

"...TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ."
Das ist selbstverständlich auch kostenlos!

Kommentar von Anatoliy |

Die ukrainischen Fahrer haben sowohl Versicherungen als auch Deutsch. Viele haben eine Versicherung in einer deutschen Versicherungsgesellschaft oder eine Green Card.
Wir sind Ihrem Land für Gastfreundschaft dankbar und sind nicht hierher gekommen, weil wir wollten, aber wegen der Unfähigkeit, zu Hause zu leben, vergessen Sie bitte nicht.

Kommentar von Jatze |

Da haben's ja Die Neuen Bürgergeldempfänger ganz gut in meinem Heimatland.Fahren hier mit teils fragwürdigen,aber auch mit sehr teuren Fahrzeugen umher. Und mir kann KEINER erzählen, daß Kfz-Steuer bezahlt wird! Warum auch!? Denn das müssen nur Die Deutschen! Was fahren denn überhaupt so viele junge Wehrdienstfähige Ukrainer in Deutschland umher & dienen nicht Ihrem Heimatland?

Kommentar von Josch |

also ich wäre nicht neidisch, hoffe aber nicht in einen Unfall mit diesen Fahrzeugen verwickelt zu werden. Da gelten dann vermutlich keine Gestze mehr.

Kommentar von a |

Schmidt, wie tief muss man sinken, um so neidisch auf diese Flüchtlinge zu sein? Übrigens benötigen sie genau wie du eine Haftpflichtversicherung.

Kommentar von Schmidt |

Absolute Katastrophe, die fahren ohne Versicherung mit ihren Schrotthaufen auf unseren Straßen.
Bist du Deutscher legen sie dir dein auto still und es gibt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung.

Kommentar von Schmidt |

Absolute Katastrophe, die fahren ohne Versicherung mit ihren Schrotthaufen auf unseren Straßen.
Bist du Deutscher legen sie dir dein auto still und es gibt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung.

© All rights reserved
German English