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Baukindergeld: bis zu 12.000 Euro pro Kind erhalten

09.11.2018 16:57
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Verbraucherzentrale informiert zu Förderung und Antragsstellung

Junge Familien unterstützt die Bundesregierung beim Kauf oder Neubau einer Immobilie mit bis zu 12.000 Euro pro Kind. Wer Baukindergeld beantragen kann, welche Fristen gelten und was bei der Antragsstellung zu beachten ist, erklärt Marlies Hopf, Expertin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Marlies Hopf: „Familien mit mindestens einem Kind können einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Es werden nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt, die dann auch mit den Eltern in die Immobilie ziehen, unabhängig davon, wie viele es sind. Voraussetzung ist zudem, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie die Summe von 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind nicht überschreitet. Dieses berechnet sich nach den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.“


Wie hoch ist die Förderung?

Hopf: „Die Bundesregierung fördert Familien nach erfolgreicher Antragsstellung jedes Jahr mit 1.200 Euro je Kind über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Das Baukindergeld wird auch dann weiter ausgezahlt, wenn das Kind in den kommenden Jahren älter als 18 Jahre wird und/oder auszieht. Die Förderung soll aber wohl nur solange gezahlt werden, wie die Familie Kindergeld erhält. Die Zahlung wird eingestellt, sollte die Familie aus der Immobilie ausziehen und diese vermieten oder gar verkaufen.“


Kann ich Baukindergeld auch beantragen, wenn ich eine Eigentumswohnung kaufen will?

Hopf: „Familien können sowohl für den Kauf als auch für den Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung eine Förderung erhalten. Käufe werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gefördert. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde. Das Baukindergeld bekommen Familien jedoch nur für die erste Immobilie. Besitzt eine Familie bereits eine Immobilie, unabhängig davon, ob sie sie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat, steht ihr keine Förderung zu.“


Wo können interessierte Familien Baukindergeld beantragen? Was bedeutet die Förderung für den Immobilienkauf?

Hopf: „Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Familien ihren Antrag auf Baukindergeld stellen. Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Besonders wichtig ist: Das Baukindergeld allein sichert keine Immobilienfinanzierung! Wer überlegt zu bauen oder zu kaufen, sollte die Finanzierung für den Immobilienkauf sorgfältig prüfen lassen. Dabei kann auch die Verbraucherzentrale helfen.“

Unabhängige und individuelle Beratung zur Antragsstellung für das Baukindergeld sowie der Planung einer Baufinanzierung erhalten interessierte Familien bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:

·         in den Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9-18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine, sowie

·         über die E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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