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Böllerverbot zu Silvester

15.12.2020 17:25
(Kommentare: 6)

Verbraucherzentrale: „Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht“

Seit dieser Woche gelten neue Regeln zur weiteren Corona-Eindämmung. Und die schränken unter anderem die Nutzung von Raketen, Feuerwerksbatterien und Böllern an Silvester ein. Rechtsexpertin Dr. Katarzyna Guzenda von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Darf ich Böller zünden, die ich noch aus dem Vorjahr habe?

Katarzyna Guzenda: „Wir raten in diesem Jahr generell davon ab, Feuerwerk zu zünden. In der angespannten Corona-Lage sollten unnötige Belastungen für Feuerwehren oder das Gesundheitswesen und jedwede Zusatzgefahren vermieden werden. Das gilt selbst dann, wenn das Zünden im eigenen Garten rechtlich erlaubt sein mag oder vor der Haustür kein explizites Feuerwerksverbot gilt.“

Was ist mit Böllern, die ich bereits online bestellt habe?

Guzenda: „Einige Landesverordnungen verbieten den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen. Bei anderen ist ausdrücklich auch deren Abgabe, also die Auslieferung, verboten. Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Bestellungen im Internet ein Widerrufsrecht zu. Wer in dieser Situation also unsicher ist, kann die Bestellung stornieren und hat Anspruch auf Geld-zurück.“

Was passiert, wenn der Handel sich nicht an die Verbote hält?

Guzenda: „Hier setzen wir auch auf die Vernunft der Gewerbetreibenden. Bei einem Verstoß gegen den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände müssen Händler jedoch mit einer Strafe rechnen. So sieht beispielsweise im Land Brandenburg der Bußgeldkatalog einen Regelsatz von 1.000 bis 12.500 Euro vor.“

Kann ich Böller schnell noch im grenznahen Ausland kaufen?

Guzenda: „Keine gute Idee. Der kleine Grenzverkehr etwa nach Polen ist ab Mittwoch untersagt. Aber auch aus anderen EU-Ländern dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper eingeführt werden.“

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Aktuelle Informationen rund um Ihre Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

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Einen Kommentar schreiben

Kommentar von Ratloser |

@D. Heymann, schön das ihr Hund dieses Jahr weniger leidet Aber warum sollen die Tiere in den ländlichen Regionen leiden. Vlt sollten Sie zu Silvester Mal die Nacht im Pferdestall verbringen und versuchen diese Tier zu beruhigen...Solche Böllerei muß nicht sein....

Kommentar von D. Heymann |

.....mir soll es Recht sein, unser Hund wird weniger leiden, und auch weniger Eierlikör beanspruchen. Jetzt die halbwüchsigen "Knaller" ihrem Erfolgserlebnis zu berauben ist dennoch zweifelhaft.
Ballungsräume - ja kein Zweifel - das muss nicht sein. Was ist da das Problem im Ländlichen.
Vielleicht könnte man auch mal unterscheiden zwischen voll versifften und mollochartigen Gebieten in urbanen Räumen und dem ländlichen Bereich.

Kommentar von Klaus |

Was soll das denn? Jetzt haben die Hartzer das ganze Jahr für ihre Böller gespart und jetzt dürfen sie nicht?

Kommentar von Spinat |

Ob ihr es verbietet oder nicht geknallt wird trotzdem jut das die Grenzen noch offen sind ....

Kommentar von max |

Dürfen wir noch atmen?

Kommentar von David |

Also ich zünde mein Feuerwerk natürlich

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