Brandenburg: Handys an Grundschulen künftig tabu – klare Regeln ab Schuljahr 2025/26
Das Bildungsministerium in Brandenburg hat neue Regelungen zum Umgang mit privaten digitalen Geräten an Grund- und Förderschulen beschlossen. Ab dem Schuljahr 2025/26 müssen Handys, Smartwatches und Tablets während des Unterrichts ausgeschaltet und sicher verstaut werden – in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern.
Die Regelung gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn Lehrkräfte den Einsatz im Unterricht ausdrücklich erlauben oder bei medizinischem Bedarf, z. B. für Diabetes-Apps.
Ziel ist mehr Klarheit für Schulen und ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Geräten. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften werden angepasst, Schulen können zusätzliche Regeln in ihren Hausordnungen verankern.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS), 27. Mai 2025