Brandenburg stoppt Anwendung des neuen Bußgeldkataloges
Bundesverkehrsministerium muss Rechtssicherheit klären
Per Erlass hat das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales am 2. Juli, in Abstimmung mit dem Brandenburger Verkehrsministerium, die Anwendung des geänderten Bußgeldkataloges mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Grund dafür sind Zweifel an der Rechtssicherheit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die das Bundesverkehrsministerium die Länder tags zuvor informiert hatte.
Die StVO-Novelle war im Februar gegen die Stimme Brandenburgs mehrheitlich im Bundesrat beschlossen worden und zum 28. April in Kraft getreten. Brandenburgs Innenministerium hat nun alle Bußgeldstellen des Landes angewiesen, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Sämtliche Bußgeldbescheide, die nach dem geänderten Katalog erteilt wurden und noch nicht rechtskräftig sind, müssen korrigiert werden. Wie mit bereits rechtskräftigen Bescheiden zu verfahren ist, wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium geprüft. Ein Ergebnis der Prüfung soll bis Mitte Juli vorliegen.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
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Kommentar von Jede Wahrheit braucht ein mutigen der sie ausspricht |
Das liegt einfach daran das wenn alle ihren Führerschein abgeben müssen keine Kohle mehr eingenommen wird
Kommentar von Genervter |
super, dann kann ja die STVO auch ausgesetzt werden...die brauchen wir dann auch nicht wegen der Rechtssicherheit...Da haben die Lobbyisten wieder gesiegt. Ein Hoch auf die Dummheit der Menschen!!!