Corona-Regeln: Ab 4. März gelten neue Lockerungen in Brandenburg

Bereits seit dem 23. Februar gilt in Brandenburg die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Mit ihr werden die Corona-Maßnahmen schrittweise gelockert. Am 4. März 2022 tritt der nächste Öffnungsschritt in Kraft. Dann gilt in Brandenburg neu:
- 3G-Regel in der Gastronomie: Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen haben Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Kinder unter 14 brauchen keinen Nachweis vorzeigen, bei Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).
- 3G-Regel für sämtliche Beherbergungsstätten
- Sportanlagen einschließlich Schwimmbäder: 3G-Regel für die Sportausübung in geschlossenen Räumen, kein Nachweis für die Sportausübung unter freiem Himmel
- Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren: Zutritt nach der 3G-Regel
- 3G-Regel für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (drinnen und draußen), FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen (Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz). Dies gilt auch für Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste.
- Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos: 3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen (Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz).
- Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen: 3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen
- Diskotheken, Clubs, Festivals: 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt für Genesene und Geimpfte mit aktuellem negativen Test oder mit Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung).
- Künstlerische Amateurensembles: 3G-Regel
- Innen-Spielplätze: 3G-Regel
- Neue Personenobergrenze für Großveranstaltungen (Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen):
In geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung
Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.
Für Großveranstaltungen gilt weiterhin: 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen.
Die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 19. März 2022. Mehr Informationen: corona.brandenburg.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
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Kommentar von Osnar |
Ich wusste gar nicht, das wir noch Regeln hatten.
Also mich hat keiner nirgends kontrolliert.
Bis auf die Maske!
Kommentar von Ernst |
Hallo ?…..habe ich irgend etwas verpasst ?
Bitte was für Lockerungen ???………es wird doch nur festgeschrieben was uns seit gut 2 Jahren aufgezwungen wurde !!!
Grippezeiten und Erkältungswellen wurden umfunktioniert und zu tödlichen Pandemien gemacht !!!…….Wer bitte glaubt denn daß noch ???
Ja gut, die artigen und leichtgläubigen Lemminge des Mainstream Journalismus, logisch !!!
Aber nein, Deutschland hat keine anderen Probleme zu lösen !!!
Jeder soll den Pieks, bekommen, natürlich bis zum Lebensende.
Es ist alles so Unglaublich geworden !!!
Kommentar von ARD und ZDF.Bitte waschen sie ihre Hände.Ihr Hirn übernehmen wir |
Pro Nato Demos für die armen ebenso verschauckelten Menschen in der Ukraine gerade orchestriert werden sind selbstverständlich schon im Voraus von diesen Restrektionen ausgenommen. Mein Güte man muss auch einmal verstehen das dieses Virus nur von Regierungskritikern verteilt wird. Laut unserer völlig unabhängigen Qualitätsjournallie.