Corona-Schutzmaßnahmen bis 2. April verlängert
Brandenburger Kabinett beschließt neue Verordnung
Das Brandenburger Landeskabinett hat heute früh in einer digitalen Sondersitzung eine neue Corona-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Eindämmungsverordnung ablöst. Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt bereits am morgigen Freitag, den 18. März, in Kraft und soll vorerst bis 2. April gelten. Brandenburg nutzt mit dieser Verordnung die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz, das am 18. März vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.
Die Corona-Regeln ab 18. März im Überblick:
Die wichtigste Neuerung beinhaltet die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für nicht Geimpfte bei privaten Zusammenkünften.
Die 3G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio), Beherbergungen, Busreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge wird aufgehoben. Die Nachweispflicht entfällt zukünftig.
Bestehen bleibt die 3G-Pflicht indes in Gaststätten, Theatern, Kinos, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen, bei Zusammenkünften künstlerischer Amateurensembles und in Innen-Spielplätzen. Die 2G-Regel (vollständig geimpft oder nachweislich genesen) gilt hingegen in Diskotheken, Clubs, Festivals und ähnlichen Einrichtungen.
In den Schulen bleibt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Testpflicht drei Mal pro Woche zunächst bis zum 2. April bestehen. In Kindertagesstätten müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche getestet werden. Die Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte bzw. nachweislich Genesene.
Auch bleibt die Maskenpflicht in vielen Einrichtungen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bestehen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist beispielsweise bei Gottesdiensten, körpernahen Dienstleistungen, Hochzeiten und Bestattungen erforderlich. Gleiches gilt für Restaurants und Hotels sowie im öffentlichen Personennahverkehr für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre.
Eine FFP2-Maske ist ab dem 18. März weiterhin im Einzelhandel, im öffentlichen Personennahverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in kulturellen Einrichtungen wie Theater oder Kino zu tragen.
Quelle: Landkreis Havelland
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Kommentar von Wir werden die Schlumpfpflicht im Windschatten... |
der Ukraine bekommen. Oder um es kurz zufassen. Es muss auch nach 2 Jahren komlett Verarsche immer noch irgendwelche Dummies geben die absulut gar nix raffen.
Nochmals für alle Tagespropagandaschau Gläubigen. Corinna1984 wird uns niemals verlassen dafür verdie...äh kassiert die Pharmamafia ohne Ende Milliarden. Und wer so blöd ist zu glauben das die einfach darauf verzichten...tja dem kann ich auch nicht mehr über die Straße helfen. Geschweige denn das ich Bock drauf hätte denen died Schnürsenkel zuzubinden.
Mir egal ich schaue mir dieses Elend einfach nur noch belustigt mit an. PEACE!
Kommentar von Duckmaus |
Um es vorweg zu ,ich bin kein Nassi aber ...(gähn)
Kommentar von D. heymann |
Um es vorweg zu nehmen. Ich bin kein Leugner. Das mit dem Impfen habe ich hartnäckig verteidigt, obwohl diese wohl wenig bewirkt.
Nun wird wenigstens ein Fragment an stringenten Regelungen aufrecht erhalten. Soll sich jeder seine Meinung dazu bilden.