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Coronavirus: Insgesamt 833 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst

29.03.2020 20:08
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In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 98 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 833 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.03.2020, 16:00 Uhr). Aktuell sind 65 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 16 intensiv medizinisch beatmet.

Am Sonntag (29.03.) ist ein umfangreicher Datenabgleich erfolgt. Dadurch kam es zu einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Fallzahlen, der zum Teil auf die unzureichende Erfassung der letzten Tage zurückzuführen ist. Statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar; für die Bewertung der Corona-Lage ist die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fäll*
kumulativ ab 10. Kalenderwoche
Stand: 29.03., 16:00 Uhr

Stationäre
Behandlung

verstorben

Barnim

+3

68

5

 

Brandenburg a. d. Havel

+2

16

 

 

Cottbus

+2

31

2

 

Dahme-Spreewald

+10

70

4

 

Elbe-Elster

 

27

1

 

Frankfurt (Oder)

 

6

 

 

Havelland

+4

46

3

 

Märkisch-Oderland

 

71

5

 

Oberhavel

 

84

6

1

Oberspreewald-Lausitz

+2

18

1

 

Oder-Spree

+2

75

4

 

Ostprignitz-Ruppin

+1

12

1

 

Potsdam

+30

109

19

3

Potsdam-Mittelmark

+40

98

7

 

Prignitz

 

9

 

 

Spree-Neiße

 

40

1

 

Teltow-Fläming

+1

43

2

 

Uckermark

+1

10

4

 

Brandenburg gesamt

+98

833

65

4

Quelle: SurvNet und zusätzliche Fälle, die von den Landkreisen und kreisfreien Städte dem LAVG vorangekündigt wurden.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

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