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COVID-19: 136 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 4.808

15.05.2021 14:25
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 136 erhöht. So sind insgesamt 106.281 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 97.800 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 4.808.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte
Fälle
im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär 
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 15.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz 
pro 100.000
Einwohner

7-Tage-Fallzahl 
Summe der Infektionen
in letzten 7 Tagen
nach Meldedatum

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab
10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+7

5.966

64,2

119

219 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+3

2.247

55,4

40

82 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+3

5.809

75,2

75

203 (+0)

Dahme-Spreewald

+13

6.921

50,4

86

244 (+1)

Elbe-Elster

+3

6.982

114,9

117

237 (+1)

Frankfurt (Oder)

+2

2.184

71,0

41

107 (+0)

Havelland

+14

6.084

71,2

116

179 (+0)

Märkisch-Oderland

+5

6.820

58,2

114

272 (+1)

Oberhavel

+9

8.150

47,4

101

262 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+9

7.250

91,4

100

264 (+0)

Oder-Spree

+7

8.041

63,8

114

306 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+0

4.110

44,5

44

151 (+0)

Potsdam

+21

6.884

84,3

152

239 (+1)

Potsdam-Mittelmark

+0

7.703

34,6

75

196 (+0)

Prignitz

+0

3.185

39,4

30

162 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+11

7.456

96,7

110

187 (+0)

Teltow-Fläming

+26

6.675

65,3

111

202 (+0)

Uckermark

+3

3.814

65,6

78

161 (+2)

Brandenburg gesamt

+136

106.281

64,4

1.623

3.673 (+8)

 

 

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

15.05.

 

14.05.

Feiertag

13.05.

 

12.05.

 

11.05.

 

10.05.

Sonntag

09.05.

 

08.05.

 

07.05.

 

06.05.

Barnim

64,2

74,5

76,1

78,8

78,3

81,5

83,1

86,9

79,9

82,6

Brandenburg a. d. H.

55,4

62,3

62,3

55,4

45,7

49,9

61,0

70,7

73,4

87,3

Cottbus

75,2

103,3

98,3

112,4

99,3

103,3

121,4

139,4

130,4

139,4

Dahme-Spreewald

50,4

51,5

61,5

66,2

74,4

79,0

73,8

76,1

80,8

80,8

Elbe-Elster

114,9

129,6

147,3

145,3

139,5

143,4

141,4

141,4

146,3

145,3

Frankfurt (Oder)

71,0

81,4

79,7

74,5

86,6

93,5

97,0

90,0

102,2

109,1

Havelland

71,2

76,7

69,9

74,2

84,1

89,0

78,5

90,8

88,3

109,2

Märkisch-Oderland

58,2

70,5

62,8

63,3

58,7

61,3

68,5

66,9

61,3

66,4

Oberhavel

47,4

55,4

50,7

56,4

51,2

53,5

62,9

70,0

77,5

88,8

Oberspreewald-Lausitz

91,4

96,0

105,1

122,5

117,0

122,5

122,5

125,3

150,9

144,5

Oder-Spree

63,8

68,8

74,4

87,8

86,7

99,0

104,0

104,0

106,3

115,8

Ostprignitz-Ruppin

44,5

50,6

48,6

41,5

38,4

42,5

44,5

44,5

49,6

42,5

Potsdam

84,3

86,0

102,6

105,4

115,3

127,5

122,6

116,5

122,6

118,1

Potsdam-Mittelmark

34,6

42,5

54,9

60,0

61,0

64,6

61,4

63,7

68,3

72,5

Prignitz

39,4

46,0

61,7

69,6

95,9

97,2

97,2

95,9

106,4

97,2

Spree-Neiße

96,7

96,7

98,5

129,3

125,7

125,7

124,9

124,0

147,7

144,2

Teltow-Fläming

65,3

72,4

75,3

79,4

81,8

86,5

86,5

88,2

69,4

77,6

Uckermark

65,6

80,7

90,0

89,1

105,1

110,1

105,9

109,3

103,4

110,1

Brandenburg gesamt

64,4

72,3

76,3

81,7

83,2

88,1

89,1

91,8

93,9

98,3

7-Tage-Inzidenz ≤ 100

Überschreitet in einem Landkreis oder
einer kreisfreien Stadt die durch das
Robert Koch-Institut veröffentlichte
Sieben-Tage-Inzidenz
(https://www.rki.de/inzidenzen) an
drei aufeinander folgenden Tagen den
Schwellenwert von 100/150/165, gelten
dort ab dem übernächsten Tag die
jeweiligen Maßnahmen des § 28b
Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Unterschreitet in einem Landkreis oder
einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach
dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG
an fünf aufeinander folgenden Werktagen
die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert
von 100/150/165, so treten an dem
übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen
des § 28b IfSG außer Kraft

7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150

7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165

7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200

7-Tage-Inzidenz ≥ 200

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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