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COVID-19: 137 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 3.740

23.05.2021 19:23
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 137 erhöht. So sind insgesamt 107.738 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 23.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 100.300 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 3.740.

Landkreis /

kreisfreie Stadt

Neue bestätigte
Fälle
im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär 
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 23.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz 
pro 100.000
Einwohner

7-Tage-Fallzahl 
Summe der Infektionen
in letzten 7 Tagen
nach Meldedatum

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab
10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+11

6.040

32,4

60

221 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+8

2.291

58,2

42

82 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+10

5.878

56,2

56

204 (+0)

Dahme-Spreewald

+15

6.997

40,4

69

246 (+0)

Elbe-Elster

+8

7.062

68,7

70

243 (+0)

Frankfurt (Oder)

+2

2.219

57,1

33

107 (+0)

Havelland

+6

6.179

46,0

75

180 (+0)

Märkisch-Oderland

+4

6.889

32,7

64

274 (+0)

Oberhavel

+11

8.290

59,2

126

267 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+8

7.309

52,1

57

264 (+0)

Oder-Spree

+15

8.144

52,0

93

308 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+2

4.135

16,2

16

151 (+0)

Potsdam

+8

7.045

49,9

90

239 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+5

7.807

29,6

64

199 (+0)

Prignitz

+2

3.217

42,0

32

162 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+10

7.577

92,3

105

187 (+0)

Teltow-Fläming

+6

6.779

55,9

95

203 (+0)

Uckermark

+6

3.880

50,4

60

161 (+0)

Brandenburg gesamt

+137

107.738

47,9

1.207

3.698 (+1)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

Sonntag

23.05.

 

22.05.

 

21.05.

 

20.05.

 

19.05.

 

18.05.

 

17.05.

Sonntag

16.05.

 

15.05.

 

14.05.

Barnim

32,4

33,5

34,0

37,2

48,6

59,4

59,9

67,5

64,2

74,5

Brandenburg a. d. H.

58,2

49,9

36,0

37,4

40,2

48,5

51,3

54,0

55,4

62,3

Cottbus

56,2

55,2

51,2

61,2

67,2

78,3

77,2

71,2

75,2

103,3

Dahme-Spreewald

40,4

34,0

40,4

35,1

43,9

42,7

43,3

48,6

50,4

51,5

Elbe-Elster

68,7

70,7

62,9

60,9

81,5

98,2

97,2

99,2

114,9

129,6

Frankfurt (Oder)

57,1

57,1

51,9

51,9

57,1

46,8

43,3

46,8

71,0

81,4

Havelland

46,0

55,2

54,6

62,6

68,7

60,1

53,4

58,9

71,2

76,7

Märkisch-Oderland

32,7

32,7

34,2

43,9

47,5

51,1

53,6

56,2

58,2

70,5

Oberhavel

59,2

64,8

64,3

64,8

68,6

70,5

57,3

56,8

47,4

55,4

Oberspreewald-Lausitz

52,1

51,2

51,2

51,2

57,6

74,1

76,8

75,9

91,4

96,0

Oder-Spree

52,0

48,7

45,3

52,0

62,1

62,6

63,2

58,7

63,8

68,8

Ostprignitz-Ruppin

16,2

23,3

21,2

32,4

35,4

46,5

47,5

47,5

44,5

50,6

Potsdam

49,9

52,7

51,0

59,3

63,8

66,0

66,0

71,0

84,3

86,0

Potsdam-Mittelmark

29,6

34,6

40,2

36,9

41,1

40,6

42,5

49,9

34,6

42,5

Prignitz

42,0

40,7

32,8

31,5

31,5

40,7

39,4

39,4

39,4

46,0

Spree-Neiße

92,3

99,4

102,9

99,4

79,1

87,9

92,3

89,7

96,7

96,7

Teltow-Fläming

55,9

58,2

65,3

60,0

62,9

63,5

64,1

58,8

65,3

72,4

Uckermark

50,4

50,4

42,9

45,4

38,7

56,3

59,7

68,1

65,6

80,7

Brandenburg gesamt

47,9

49,4

49,1

51,4

55,8

60,4

59,8

61,7

64,4

72,3

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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