genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

COVID-19: 193 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 2.027

27.10.2020 17:28
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 193 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 7.070 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 27.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 172 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 16 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.851** Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019. So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 2.027**.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 27.10., 08:30 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

Barnim

+9

641

41,0

29

Brandenburg a. d. H.

+1

138

63,7

1

Cottbus

+9

282

92,3

3

Dahme-Spreewald

+18

532

58,0

8

Elbe-Elster

+0

227

68,7

4

Frankfurt (Oder)

+3

129

27,7

2

Havelland

+0

428

54,0

6

Märkisch-Oderland

+6

446

35,8

6

Oberhavel

+22

615

48,8

10

Oberspreewald-Lausitz

+3

217

78,6

2

Oder-Spree

+6

444

34,1

8 (+1)*

Ostprignitz-Ruppin

+7

175

34,4

0

Potsdam

+42

949

47,7

50

Potsdam-Mittelmark

+42

871

52,2

43

Prignitz

+1

136

59,1

0

Spree-Neiße

+4

262

83,5

2

Teltow-Fläming

+11

465

51,8

13

Uckermark

+9

113

33,6

5

Brandenburg gesamt

+193

7.070

51,9

192 (+1)*

* In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag

** Es gab am 26.10.2020 ein Update der Melde-Software „SurvNet“, die das Robert Koch-Institut den Gesundheitsämtern für die Erfassung, Auswertung und Weiterleitung der Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz zur Verfügung stellt. Das führte zu Übermittlungsproblemen.

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen gebenDie gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant.

Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Land Brandenburg diese 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten wird, gelten nach der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung dann schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG; die zuständige kommunale Behörde gibt die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

Zurück

Einen Kommentar schreiben
© All rights reserved
German English