genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

COVID-19: 195 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 4.803

16.05.2021 15:48
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 195 erhöht. So sind insgesamt 106.476 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 16.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 98.000 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 4.803.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte
Fälle
im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär 
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 16.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz 
pro 100.000
Einwohner

7-Tage-Fallzahl 
Summe der Infektionen
in letzten 7 Tagen
nach Meldedatum

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab
10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+14

5.980

67,5

125

219 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+2

2.249

54,0

39

82 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+9

5.818

71,2

71

203 (+0)

Dahme-Spreewald

+0

6.921

48,6

83

244 (+0)

Elbe-Elster

+10

6.992

99,2

101

237 (+0)

Frankfurt (Oder)

+0

2.184

46,8

27

107 (+0)

Havelland

+21

6.105

58,9

96

179 (+0)

Märkisch-Oderland

+7

6.827

56,2

110

272 (+0)

Oberhavel

+23

8.173

56,8

121

262 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+8

7.258

75,9

83

264 (+0)

Oder-Spree

+10

8.051

58,7

105

306 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+9

4.119

47,5

47

151 (+0)

Potsdam

+11

6.895

71,0

128

239 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+36

7.739

49,9

108

196 (+0)

Prignitz

+2

3.187

39,4

30

162 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+18

7.474

89,7

102

187 (+0)

Teltow-Fläming

+10

6.685

58,8

100

202 (+0)

Uckermark

+5

3.819

68,1

81

161 (+0)

Brandenburg gesamt

+195

106.476

61,7

1.557

3.673 (+0)

 

 

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

Sonntag

16.05.

 

15.05.

 

14.05.

Feiertag

13.05.

 

12.05.

 

11.05.

 

10.05.

Sonntag

09.05.

 

08.05.

 

07.05.

Barnim

67,5

64,2

74,5

76,1

78,8

78,3

81,5

83,1

86,9

79,9

Brandenburg a. d. H.

54,0

55,4

62,3

62,3

55,4

45,7

49,9

61,0

70,7

73,4

Cottbus

71,2

75,2

103,3

98,3

112,4

99,3

103,3

121,4

139,4

130,4

Dahme-Spreewald

48,6

50,4

51,5

61,5

66,2

74,4

79,0

73,8

76,1

80,8

Elbe-Elster

99,2

114,9

129,6

147,3

145,3

139,5

143,4

141,4

141,4

146,3

Frankfurt (Oder)

46,8

71,0

81,4

79,7

74,5

86,6

93,5

97,0

90,0

102,2

Havelland

58,9

71,2

76,7

69,9

74,2

84,1

89,0

78,5

90,8

88,3

Märkisch-Oderland

56,2

58,2

70,5

62,8

63,3

58,7

61,3

68,5

66,9

61,3

Oberhavel

56,8

47,4

55,4

50,7

56,4

51,2

53,5

62,9

70,0

77,5

Oberspreewald-Lausitz

75,9

91,4

96,0

105,1

122,5

117,0

122,5

122,5

125,3

150,9

Oder-Spree

58,7

63,8

68,8

74,4

87,8

86,7

99,0

104,0

104,0

106,3

Ostprignitz-Ruppin

47,5

44,5

50,6

48,6

41,5

38,4

42,5

44,5

44,5

49,6

Potsdam

71,0

84,3

86,0

102,6

105,4

115,3

127,5

122,6

116,5

122,6

Potsdam-Mittelmark

49,9

34,6

42,5

54,9

60,0

61,0

64,6

61,4

63,7

68,3

Prignitz

39,4

39,4

46,0

61,7

69,6

95,9

97,2

97,2

95,9

106,4

Spree-Neiße

89,7

96,7

96,7

98,5

129,3

125,7

125,7

124,9

124,0

147,7

Teltow-Fläming

58,8

65,3

72,4

75,3

79,4

81,8

86,5

86,5

88,2

69,4

Uckermark

68,1

65,6

80,7

90,0

89,1

105,1

110,1

105,9

109,3

103,4

Brandenburg gesamt

61,7

64,4

72,3

76,3

81,7

83,2

88,1

89,1

91,8

93,9

7-Tage-Inzidenz ≤ 100

Überschreitet in einem Landkreis oder
einer kreisfreien Stadt die durch das
Robert Koch-Institut veröffentlichte
Sieben-Tage-Inzidenz
(https://www.rki.de/inzidenzen) an
drei aufeinander folgenden Tagen den
Schwellenwert von 100/150/165, gelten
dort ab dem übernächsten Tag die
jeweiligen Maßnahmen des § 28b
Infektionsschutzgesetz (IfSG).

 

Unterschreitet in einem Landkreis oder
einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach
dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG
an fünf aufeinander folgenden Werktagen
die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert
von 100/150/165, so treten an dem
übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen
des § 28b IfSG außer Kraft

7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150

7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165

7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200

7-Tage-Inzidenz ≥ 200

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

Zurück

Einen Kommentar schreiben
© All rights reserved
German English