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COVID-19: 222 neue Fälle in Brandenburg

22.09.2021 16:52
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In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 222 erhöht. So sind insgesamt 114.981 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 22.09.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 108.500 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 2.600 (Vorwoche: rund 2.500).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 50 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 13 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 11 beatmet werden (Stand 21.09.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 0,87 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 1,3 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 39,4 (Vorwoche: 43,1; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.538.393 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 60,8 Prozent), 1.451.616 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 57,4 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 2.900.483 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 5.909 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet und 36.412 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 6.880 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 22.09.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,84 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 21.09.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 22.09., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+21

6.517

45,9

86

229 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+11

2.549

81,9

59

89 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+3

6.402

77,0

76

206 (+0)

Dahme-Spreewald

+10

7.488

28,8

50

254 (+0)

Elbe-Elster

+16

7.397

48,5

49

247 (+0)

Frankfurt (Oder)

+2

2.323

12,3

7

113 (+0)

Havelland

+15

6.817

26,7

44

182 (+0)

Märkisch-Oderland

+10

7.269

20,8

41

277 (+0)

Oberhavel

+9

8.986

38,7

83

311 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+6

7.402

31,4

34

261 (+0)

Oder-Spree

+4

8.578

23,4

42

314 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+7

4.304

18,2

18

155 (+0)

Potsdam

+30

7.702

63,7

116

246 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+27

8.389

37,6

82

212 (+0)

Prignitz

+6

3.417

28,9

22

165 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+22

7.931

72,6

82

203 (+0)

Teltow-Fläming

+15

7.395

40,8

70

210 (+1)

Uckermark

+8

4.115

29,6

35

166 (+0)

Brandenburg gesamt

+222

114.981

39,4

996

3.840 (+2)

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

22.09.

 

21.09.

 

20.09.

Sonntag

19.09.

 

18.09.

 

17.09.

 

16.09.

 

15.09.

 

14.09.

 

13.09.

Barnim

45,9

51,8

43,8

44,8

50,2

50,7

45,4

44,8

35,8

29,9

Brandenburg a. d. H.

81,9

80,5

81,9

81,9

81,9

97,2

108,3

109,7

109,7

99,9

Cottbus

77,0

83,1

82,1

85,1

92,2

110,4

120,6

99,3

110,4

104,4

Dahme-Spreewald

28,8

31,7

31,2

37,5

37,5

33,5

36,3

35,8

34,6

35,8

Elbe-Elster

48,5

36,6

37,6

37,6

33,6

35,6

33,6

26,7

39,6

38,6

Frankfurt (Oder)

12,3

10,5

10,5

10,5

7,0

5,3

3,5

5,3

3,5

3,5

Havelland

26,7

31,6

37,0

38,3

36,4

39,5

38,9

35,8

43,7

52,8

Märkisch-Oderland

20,8

21,8

25,9

25,4

20,3

20,8

24,3

24,3

24,3

26,4

Oberhavel

38,7

42,0

48,5

40,1

42,9

55,5

50,9

52,7

47,1

61,6

Oberspreewald-Lausitz

31,4

34,1

40,6

38,7

35,1

36,9

39,7

40,6

39,7

40,6

Oder-Spree

23,4

26,2

23,4

26,2

31,2

31,2

34,6

39,6

40,7

41,8

Ostprignitz-Ruppin

18,2

12,1

14,2

14,2

15,2

18,2

20,2

22,3

27,3

20,2

Potsdam

63,7

59,3

59,3

59,3

51,6

46,7

50,0

45,6

42,8

46,7

Potsdam-Mittelmark

37,6

31,2

34,0

32,1

33,0

31,7

28,0

32,1

32,1

37,2

Prignitz

28,9

32,9

31,5

31,5

32,9

38,1

40,7

40,7

40,7

40,7

Spree-Neiße

72,6

63,7

68,1

66,4

59,3

71,7

61,9

54,0

53,1

55,7

Teltow-Fläming

40,8

46,6

48,4

48,4

56,0

51,3

63,5

57,7

47,2

46,6

Uckermark

29,6

32,1

32,1

33,0

35,5

37,2

25,4

31,3

31,3

32,1

Brandenburg gesamt

39,4

39,8

41,1

41,0

41,2

43,7

44,2

43,1

42,6

43,4

 

7-Tage-Inzidenz: kleiner 20

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die in der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Kitas, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 6 Abs. 3 Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).

Warnwert: 100 bis 200, Alarmwert: größer 200

7-Tage-Inzidenz: 20 bis 100

7-Tage-Inzidenz: 100 bis 200

7-Tage-Inzidenz: größer 200

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.

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