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COVID-19: 264 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 6.639

29.03.2021 18:30
(Kommentare: 2)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 264 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 86.682 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.03.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 425 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 126 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 107 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 76.768 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+162 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 6.639 (+101).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 29.03., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+13

4.836

113,4

194 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+2

1.770

119,1

73 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+34

4.802

150,5

184 (+0)

Dahme-Spreewald

+22

5.690

105,4

221 (+0)

Elbe-Elster

+6

5.747

269,1

201 (+0)

Frankfurt (Oder)

+0

1.664

178,4

90 (+0)

Havelland

+17

4.815

178,5

162 (+0)

Märkisch-Oderland

+34

5.430

119,5

232 (+0)

Oberhavel

+0

6.761

164,9

232 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+17

6.158

192,0

251 (+1)

Oder-Spree

+39

6.350

170,6

265 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+6

3.484

160,8

130 (+0)

Potsdam

+36

5.588

116,5

227 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+2

6.433

103,4

180 (+0)

Prignitz

+0

2.631

119,5

140 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+11

6.157

153,9

172 (+0)

Teltow-Fläming

+20

5.390

135,3

178 (+0)

Uckermark

+5

2.976

69,8

143 (+0)

Brandenburg gesamt

+264

86.682

141,4

3.275 (+1)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

 

Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

29.03. 2021 28.03. 2021 27.03. 2021 26.03. 2021 25.03. 2021
Barnim 113,4 108,0 111,2 100,9 110,1
Brandenburg a. d. H. 119,1 119,1 92,8 91,4 95,6

Cottbus/Chóśebuz

150,5

135,4

141,5

161,5

168,5

Dahme-Spreewald

105,4

95,4

97,2

94,3

96,6

Elbe-Elster

269,1

267,1

266,1

256,3

257,3

Frankfurt (Oder)

178,4

180,1

171,4

140,3

121,2

Havelland

178,5

173,0

173,6

138,0

141,1

Märkisch-Oderland

119,5

113,9

109,8

102,2

97,6

Oberhavel

164,9

166,7

168,1

165,3

169,1

Oberspreewald-Lausitz

192,0

181,9

211,2

207,6

205,7

Oder-Spree

170,6

157,2

163,3

154,4

148,8

Ostprignitz-Ruppin

160,8

154,8

141,6

121,4

112,3

Potsdam

116,5

100,9

93,7

94,8

93,7

Potsdam-Mittelmark

103,4

117,7

109,9

116,4

110,8

Prignitz

119,5

120,8

115,5

110,3

95,9

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

153,9

160,0

131,9

150,4

149,5

Teltow-Fläming

135,3

125,9

131,2

128,2

121,2

Uckermark

69,8

66,4

63,1

51,3

51,3

Brandenburg gesamt

141,4

137,1

135,3

129,8

128,5

 

 

 

 

 

 

7-Tage-Inzidenz > 100

 

 

 

 

 

7-Tage-Inzidenz > 200

 

 

 

 

 

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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Kommentar von Nur ei nHintergünde Beedenkender |

@Osnar.DieMeldezahlen müssen durch mehrTestungen einfach belegt werden.Das ist politisches Kalkyl.
Stelle dir nurmal vor das alle Unternehmen die jetzt noch von der Meldeinsolvens betroffen sind plötzlich dazu gezwungen werden würden ihre Pleite noch vor den Wahlen melden zu müssen.Nein genau das wir von der Hexe aus der Uckermark und all ihrer Speichellecker genaus damit verhindert. Du musst immer bedenken Politiker intressiert nur eines. Ihr Platz am Schweintrog. Was du wie Ich sagst oder denkst intressiert die einen feuchtn Furz. Du bist für die nur ein absulturer Niemand oder bloßes Pack wie der feiste Sigi es einmal aussprach.

Kommentar von Osnar |

Könnt ihr nicht aufhören euch testen zu lassen? Was habt ihr davon???
Ihr treibt die Zahlen in die Höhe und werdet euch damit immer weiter einschränken!
Das ist es was die Bundesregierung doch möchte!

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