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COVID-19: 362 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 3.443

04.11.2020 18:35
(Kommentare: 2)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 362 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 9.481 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 04.11.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 266 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 73 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 34 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 5.823 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+172 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 3.443 (+188).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 04.11., 08:30 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle*

Wohnortprinzip

Kumuliert

Barnim

+43

829

90,7

32

Brandenburg a. d. H.

+3

182

49,9

1

Cottbus

+20

422

137,4

8

Dahme-Spreewald

+34

737

110,1

10

Elbe-Elster

+29

420

164,0

5

Frankfurt (Oder)

+4

173

71,0

2

Havelland

+26

568

73,0

7

Märkisch-Oderland

+22

612

82,2

7

Oberhavel

+24

767

65,3

10

Oberspreewald-Lausitz

+25

349

102,4

4)

Oder-Spree

+17

570

70,5

9 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+7

264

67,8

0

Potsdam

+37

1115

84,8

50

Potsdam-Mittelmark

+12

1022

64,2

44

Prignitz

+6

193

67,0

2

Spree-Neiße

+11

428

135,4

4 (+1)

Teltow-Fläming

+32

629

84,7

14

Uckermark

+10

201

59,7

6

Brandenburg gesamt

+362

9.481

86,2

215 (+2)

* In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Land Brandenburg diese 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten wird, gelten nach der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung dann schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG; die zuständige kommunale Behörde gibt die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

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Kommentar von Fragender |

eine Quarantäne ist nur zur Beruhigung der Massen da. Wer soll das auch kontrollieren ob das eingehalten wird? Wenn es dunkel ist gehen die Leute eh raus...wo es keiner sieht.
Ein Freund bei der "ersten" Welle auf eine Krebsstation auf der es einen bestätigten Fall gab. Er wurde einmal getestet Tage später entlassen und wurde vom Gesundheitsamt des Kreise in Quarantäne gesteckt, seine Frau arbeitet in einem Altenheim sie durfte weiter dort arbeiten in einem Risikobereich, da hat dem Amt nicht gejuckt... Kontrolle nach 14 Tage keine, keine Test oder ähnliches....

Kommentar von Frank in Rathenow |

Das Gesundheitsamt kommt beim Testen und der Verfolgung nicht hinterher.
Wird man getestet, dauert es Tage bis man eine Rückmeldung erhält ob man positiv ist oder nicht, dann meldet sich tagelang keiner und kurz vor Ende der Quarantäne kommt dann mal die Nachfrage wie das Befinden ist.
Sagt man, dass man noch Husten hat oder Fieber usw wird die Quarantäne verlängert. Was natürlich richtig ist. Hat jedoch einer von der Quaratäne genug, wird er bestimmt nicht sagen, dass er noch Symptome hat.
Ein Abschlußtest wird nicht gemacht, da es heißt, dass man nach ca 14 Tagen nicht mehr ansteckend ist. Warum also Quarantäne verlängern?

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