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COVID-19: 592 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 6.166

27.03.2021 15:09
(Kommentare: 1)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 592 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 85.938 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 27.03.2021, 00:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 76.501 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+360 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 6.166 (+229).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationärkumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 27.03., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+38

4.795

111,2

194 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+14

1.745

92,8

73 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+23

4.749

141,5

184 (+1)

 Dahme-Spreewald

+29

5.654

97,2

221 (+0)

Elbe-Elster

+41

5.695

266,1

200 (+0)

Frankfurt (Oder)

+20

1.652

171,4

90 (+0)

Havelland

+80

4.764

173,6

162 (+0)

Märkisch-Oderland

+47

5.363

109,8

232 (+1)

Oberhavel

+61

6.713

168,1

232 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+23

6.121

211,2

250 (+1)

Oder-Spree

+53

6.284

163,3

264 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+32

3.451

141,6

130 (+0)

Potsdam

+31

5.526

93,7

227 (-2)

Potsdam-Mittelmark

+33

6.407

109,9

180 (+0)

Prignitz

+13

2.616

115,5

140 (+2)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

6.092

131,9

171 (+0)

Teltow-Fläming

+36

5.348

131,2

178 (+0)

Uckermark

+18

2.963

63,1

143 (+0)

Brandenburg gesamt

+592

85.938

135,3

3.271 (+3)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburgdargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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Kommentar von Bürger |

Wo sind den die 80 im Havelland? Wundert mich nicht das es 80 mit einmal sind. Trifft wohl die Corona Leugner? Genug Idioten rennen ja rum . Keine Maske auf Parkplätze, die Türken und ihr Laden in der Schopenhauerstrasse umarmen und knutschen sich. Tragen keine Maske im Laden ,rotzen den Boden voll. Die Assis bei Netto popeln und schmieren das am Einkaufswagen ab. Mhh lecker Corona. Gibt es ja angeblich nicht. Hoffentlich trifft es die richtigen und die sind so Krank das das Vater unser nicht mehr ausreicht. Sollten nicht die bestraft werden, die alles richtig machen. Regeln sind Regeln!

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