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COVID-19: 61 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 3.600

24.05.2021 15:00
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 61 erhöht. So sind insgesamt 107.799 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 24.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 100.500 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 3.600.

Landkreis /

kreisfreie Stadt

Neue bestätigte
Fälle
im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär 
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 24.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz 
pro 100.000
Einwohner

7-Tage-Fallzahl 
Summe der Infektionen
in letzten 7 Tagen
nach Meldedatum

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab
10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+4

6.044

31,8

59

221 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+4

2.295

63,7

46

83 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+3

5.881

49,2

49

204 (+0)

Dahme-Spreewald

+4

7.001

39,8

68

246 (+0)

Elbe-Elster

+0

7.062

65,8

67

243 (+0)

Frankfurt (Oder)

+0

2.219

57,1

33

107 (+0)

Havelland

+9

6.188

50,9

83

180 (+0)

Märkisch-Oderland

+7

6.896

35,8

70

274 (+0)

Oberhavel

+6

8.296

61,5

131

267 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+2

7.311

51,2

56

264 (+0)

Oder-Spree

+6

8.150

43,1

77

308 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+0

4.135

16,2

16

151 (+0)

Potsdam

+2

7.047

47,7

86

239 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+0

7.807

27,7

60

199 (+0)

Prignitz

+0

3.217

42,0

32

162 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+7

7.584

93,2

106

187 (+0)

Teltow-Fläming

+3

6.782

48,8

83

203 (+0)

Uckermark

+4

3.884

51,3

61

161 (+0)

Brandenburg gesamt

+61

107.799

46,9

1.183

3.699 (+1)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

Feiertag

24.05.

Sonntag

23.05.

 

22.05.

 

21.05.

 

20.05.

 

19.05.

 

18.05.

 

17.05.

Sonntag

16.05.

 

15.05.

Barnim

31,8

32,4

33,5

34,0

37,2

48,6

59,4

59,9

67,5

64,2

Brandenburg a. d. H.

63,7

58,2

49,9

36,0

37,4

40,2

48,5

51,3

54,0

55,4

Cottbus

49,2

56,2

55,2

51,2

61,2

67,2

78,3

77,2

71,2

75,2

Dahme-Spreewald

39,8

40,4

34,0

40,4

35,1

43,9

42,7

43,3

48,6

50,4

Elbe-Elster

65,8

68,7

70,7

62,9

60,9

81,5

98,2

97,2

99,2

114,9

Frankfurt (Oder)

57,1

57,1

57,1

51,9

51,9

57,1

46,8

43,3

46,8

71,0

Havelland

50,9

46,0

55,2

54,6

62,6

68,7

60,1

53,4

58,9

71,2

Märkisch-Oderland

35,8

32,7

32,7

34,2

43,9

47,5

51,1

53,6

56,2

58,2

Oberhavel

61,5

59,2

64,8

64,3

64,8

68,6

70,5

57,3

56,8

47,4

Oberspreewald-Lausitz

51,2

52,1

51,2

51,2

51,2

57,6

74,1

76,8

75,9

91,4

Oder-Spree

43,1

52,0

48,7

45,3

52,0

62,1

62,6

63,2

58,7

63,8

Ostprignitz-Ruppin

16,2

16,2

23,3

21,2

32,4

35,4

46,5

47,5

47,5

44,5

Potsdam

47,7

49,9

52,7

51,0

59,3

63,8

66,0

66,0

71,0

84,3

Potsdam-Mittelmark

27,7

29,6

34,6

40,2

36,9

41,1

40,6

42,5

49,9

34,6

Prignitz

42,0

42,0

40,7

32,8

31,5

31,5

40,7

39,4

39,4

39,4

Spree-Neiße

93,2

92,3

99,4

102,9

99,4

79,1

87,9

92,3

89,7

96,7

Teltow-Fläming

48,8

55,9

58,2

65,3

60,0

62,9

63,5

64,1

58,8

65,3

Uckermark

51,3

50,4

50,4

42,9

45,4

38,7

56,3

59,7

68,1

65,6

Brandenburg gesamt

46,9

47,9

49,4

49,1

51,4

55,8

60,4

59,8

61,7

64,4

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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