genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

COVID-19: 675 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 12.455 – Bisher insgesamt 68.454 Impfungen

27.01.2021 12:29
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 675 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 67.036 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 27.01.2021, 08:00 Uhr). Aktuell werden 954 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 194 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 135 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 52.333 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+1.369 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 12.455 (-759). Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 68.454 (+3.887 im Vergleich zum Vortag und +1.567 Nachmeldungen für den 25.01., Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 26.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 65.723 Erstimpfungen und 2.755 Zweitimpfungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 27.01., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+20

3.612

95,5

140 (+4)

Brandenburg a. d. H.

+24

1.319

182,9

45 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+28

3.815

210,7

125 (+0)

Dahme-Spreewald

+25

4.425

187,4

144 (+1)

Elbe-Elster

+36

4.360

222,9

141 (+8)

Frankfurt (Oder)

+19

1.330

164,5

57 (+5)

Havelland

+20

3.489

141,1

95 (+6)

Märkisch-Oderland

+25

4.228

74,6

184 (+2)

Oberhavel

+53

4.579

119,8

101 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+76

4.785

282,5

180 (+3)

Oder-Spree

+19

5.029

96,2

220 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+60

2.724

362,1

73 (+2)

Potsdam

+66

4.801

110,9

191 (+14)

Potsdam-Mittelmark

+24

5.148

132,1

122 (+5)

Prignitz

+59

1.877

237,7

81 (+2)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+78

5.030

295,5

152 (+3)

Teltow-Fläming

+0

4.169

111,8

103 (+3)

Uckermark

+43

2.316

241,3

94 (+6)

Brandenburg gesamt

+675

67.036

163,0

2.248 (+65)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

Zurück

Einen Kommentar schreiben
© All rights reserved
German English