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COVID-19: 706 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.207

29.04.2021 13:20
(Kommentare: 6)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 706 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 101.412 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 466 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 144 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 120 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 91.653 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+627 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.207 (+61).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 29.04., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+29

5.646

70,2

212 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+25

2.131

137,1

80 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+26

5.559

182,6

193 (+0)

Dahme-Spreewald

+64

6.636

107,1

238 (+0)

Elbe-Elster

+42

6.671

198,4

221 (+0)

Frankfurt (Oder)

+11

2.068

159,3

98 (+1)

Havelland

+42

5.760

93,3

173 (+0)

Märkisch-Oderland

+75

6.522

94,5

259 (+1)

Oberhavel

+21

7.816

89,2

255 (+3)

Oberspreewald-Lausitz

+36

6.961

150,9

263 (+0)

Oder-Spree

+52

7.673

115,2

295 (+11)

Ostprignitz-Ruppin

+32

4.005

94,1

146 (+0)

Potsdam

+47

6.413

110,4

239 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+52

7.419

88,2

193 (+0)

Prignitz

+27

3.060

107,7

158 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+38

7.134

171,5

182 (+0)

Teltow-Fläming

+55

6.372

104,7

195 (+2)

Uckermark

+32

3.566

115,2

152 (+0)

Brandenburg gesamt

+706

101.412

113,4

3.552 (+18)


Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

29.04.

28.04.

27.04.

26.04.

25.04.

24.04.

23.04.

Barnim

70,2

75,6

69,6

75,0

83,7

67,5

72,3

Brandenburg a. d. H.

137,1

120,5

117,8

116,4

126,1

127,5

141,3

Cottbus/Chóśebuz

182,6

179,6

180,6

176,6

187,6

192,6

194,6

Dahme-Spreewald

107,1

113,6

109,5

126,5

107,1

125,3

138,8

Elbe-Elster

198,4

185,6

162,0

164,0

158,1

164,0

165,0

Frankfurt (Oder)

159,3

183,5

183,5

176,6

138,5

150,6

147,2

Havelland

93,3

97,5

120,9

126,4

103,7

122,1

132,5

Märkisch-Oderland

94,5

96,6

118,0

126,2

133,3

133,8

133,8

Oberhavel

89,2

101,4

97,7

105,7

105,7

103,8

109,4

Oberspreewald-Lausitz

150,9

150,9

145,4

154,5

156,3

161,8

172,8

Oder-Spree

115,2

130,3

143,2

144,3

155,5

146,0

160,0

Ostprignitz-Ruppin

94,1

90,0

111,3

112,3

114,3

112,3

95,1

Potsdam

110,4

108,1

117,6

120,9

124,2

124,2

124,8

Potsdam-Mittelmark

88,2

97,0

97,4

99,7

102,5

107,6

115,0

Prignitz

107,7

102,4

106,4

109,0

109,0

97,2

119,5

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

171,5

183,8

181,1

226,9

222,5

240,1

219,0

Teltow-Fläming

104,7

102,9

113,5

113,5

110,0

120,0

120,0

Uckermark

115,2

135,4

125,3

126,1

111,0

121,1

131,2

Brandenburg gesamt

113,4

117,9

121,5

127,6

125,9

129,5

133,8

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

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Einen Kommentar schreiben

Kommentar von das dachte ich mir |

lol, ich hab das nicht behauptet...aber ist ja immer so- einfach was in Raum stellen und dann nur heisse Luft. Wenn nach Fakten gefragt wird kommen Nebelraketen um abzulenken.

Na dann lassen wir mal deine behauptung so im Raum stehen, macht ja im Rathenow Forum auch keinen Schaden lol

Kommentar von max |

guck doch selber nach oder bist dazu zu faul

Kommentar von achja |

einfach mal so in den Rsum behauptet.... wo ist die Quelle deiner Behauptung?
Komm ohne persönlichen Angriff, Beleidigung oder sonst was... bitte Quelle posten...ohne Interprätation- bin gespannt

Kommentar von max |

Das der PCR Test voll vorn Arsch ist hat sogar die WHO schon zugegeben.

Kommentar von schlaumeier |

wenn man keine Ahnung hat einfach mal die.....

In die Statistik fliessen ur PCR Test ein und keine Schnelltest, da kannst Cola trinken oder Kopfstand machen das hift nichts....los die nächste Verschwörungstheorie aus dem Hut zaubern.

Kommentar von Spinat |

So denn zieht mal von den 706 Leuten die jenigen ab die vor dem Test Kaffee,Cola oder Energie getrunken haben denn sind es nicht mehr so viele sie sich angesteckt haben aber gut das die zahlen trotzdem wieder runter gehen schön unter 100 bleiben .

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