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COVID-19: 88 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 2.801

27.05.2021 15:18
(Kommentare: 0)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 88 erhöht. So sind insgesamt 107.911 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 27.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 185 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 51 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 46 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 101.400 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 2.801.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte
Fälle im
24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 27.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz
pro 100.000
Einwohner

7-Tage-Fallzahl
Summe der Infektionen
in letzten 7 Tagen
nach Meldedatum

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab
10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+6

6.051

21,1

39

221 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+0

2.295

40,2

29

83 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+4

5.891

38,1

38

204 (+0)

Dahme-Spreewald

+6

7.010

25,2

43

248 (+1)

Elbe-Elster

+9

7.075

43,2

44

244 (+1)

Frankfurt (Oder)

+4

2.227

34,6

20

109 (+0)

Havelland

+7

6.197

23,3

38

180 (+0)

Märkisch-Oderland

+8

6.908

19,9

39

274 (+0)

Oberhavel

+8

8.303

32,4

69

268 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+9

7.319

32,0

35

264 (+0)

Oder-Spree

+1

8.151

24,0

43

310 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+0

4.135

7,1

7

151 (+0)

Potsdam

+4

7.049

32,7

59

240 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+2

7.809

13,4

29

200 (+0)

Prignitz

+5

3.222

21,0

16

162 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+9

7.593

49,2

56

187 (+0)

Teltow-Fläming

+3

6.787

27,1

46

203 (+0)

Uckermark

+3

3.889

27,7

33

162 (+0)

Brandenburg gesamt

+88

107.911

27,1

683

3.710 (+4)


Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

27.05.

 

26.05.

 

25.05.

Feiertag

24.05.

Sonntag

23.05.

 

22.05.

 

21.05.

 

20.05.

 

19.05.

 

18.05.

Barnim

21,1

23,8

30,2

31,8

32,4

33,5

34,0

37,2

48,6

59,4

Brandenburg a. d. H.

40,2

51,3

62,3

63,7

58,2

49,9

36,0

37,4

40,2

48,5

Cottbus

38,1

41,1

46,1

49,2

56,2

55,2

51,2

61,2

67,2

78,3

Dahme-Spreewald

25,2

31,6

38,6

39,8

40,4

34,0

40,4

35,1

43,9

42,7

Elbe-Elster

43,2

51,1

66,8

65,8

68,7

70,7

62,9

60,9

81,5

98,2

Frankfurt (Oder)

34,6

36,4

58,9

57,1

57,1

57,1

51,9

51,9

57,1

46,8

Havelland

23,3

25,8

42,9

50,9

46,0

55,2

54,6

62,6

68,7

60,1

Märkisch-Oderland

19,9

25,0

33,7

35,8

32,7

32,7

34,2

43,9

47,5

51,1

Oberhavel

32,4

35,7

45,6

61,5

59,2

64,8

64,3

64,8

68,6

70,5

Oberspreewald-Lausitz

32,0

43,9

50,3

51,2

52,1

51,2

51,2

51,2

57,6

74,1

Oder-Spree

24,0

34,7

42,5

43,1

52,0

48,7

45,3

52,0

62,1

62,6

Ostprignitz-Ruppin

7,1

11,1

16,2

16,2

16,2

23,3

21,2

32,4

35,4

46,5

Potsdam

32,7

41,6

48,8

47,7

49,9

52,7

51,0

59,3

63,8

66,0

Potsdam-Mittelmark

13,4

18,9

23,5

27,7

29,6

34,6

40,2

36,9

41,1

40,6

Prignitz

21,0

28,9

40,7

42,0

42,0

40,7

32,8

31,5

31,5

40,7

Spree-Neiße

49,2

75,6

90,6

93,2

92,3

99,4

102,9

99,4

79,1

87,9

Teltow-Fläming

27,1

39,4

47,1

48,8

55,9

58,2

65,3

60,0

62,9

63,5

Uckermark

27,7

43,7

51,3

51,3

50,4

50,4

42,9

45,4

38,7

56,3

Brandenburg gesamt

27,1

34,9

44,0

46,9

47,9

49,4

49,1

51,4

55,8

60,4


Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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