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COVID-19: 913 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 10.612

16.12.2020 15:14
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32 neue Corona-Fälle im Landkreis Havelland - eine Person ist gestorben.

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 913 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 31.170 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 16.12.2020, 08:00 Uhr). Aktuell werden 879 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 156 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 111 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 19.924 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+621 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 10.612 (+270).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 16.12., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

(24-h-Vergleich)

Barnim

+35

2.074

139,8

78 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+20

558

108,1

11 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+25

1.781

329,1

58

Dahme-Spreewald

+53

1.971

198,5

28

Elbe-Elster

+73

1.782

500,8

21 (+1)

Frankfurt (Oder)

+23

641

209,5

3

Havelland

+32

1.694

140,5

24 (+1)

Märkisch-Oderland

+41

2.187

241,1

51 (+6)

Oberhavel

+84

2.202

152,6

28 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+58

2.476

570,5

65 (+4)

Oder-Spree

+102

2.589

360,7

49 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+68

833

168,9

2

Potsdam

+82

2.481

171,9

59

Potsdam-Mittelmark

+88

2.394

174,1

57 (+2)

Prignitz

+24

568

183,8

7 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+47

2.170

431,8

48 (+1)

Teltow-Fläming

+34

1.944

168,8

25 (+1)

Uckermark

+24

825

90,0

20

Brandenburg gesamt

+913

31.170

230,3

634 (+22)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

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