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Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg stärken

03.04.2019 23:59
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Brandenburg. Auch wenn sich in Brandenburg in den letzten Jahren vieles zum Positiven verändert hat, zeigt ein Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern, dass bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen durchaus noch Luft nach oben besteht. Defizite bestehen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem bei Beteiligungsrechten in der Landesverfassung und bei der Beteiligung in Schulen.

"Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Brandenburg entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Brandenburg ist hier aufgefordert, weitere geeignete Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen, auch wenn in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielt wurden und Brandenburg im Vergleich mit den anderen Bundesländern durchaus gut dasteht. Trotzdem sollte Brandenburg von den guten Beispielen anderer Bundesländer weiter lernen. Wir fordern Ministerpräsident Dietmar Woidke auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und die letzten Lücken bei den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen zu schließen. Wir würden es begrüßen, wenn er sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert, gesetzliche Regelungsbeispiele erörtert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklicher in der Landesverfassung abzusichern. Hier hat Hessen mit seiner Verfassungsreform im letzten Jahr deutliche Maßstäbe gesetzt. Und auch im Schulbereich gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Handlungsempfehlungen: So sollte die Wahl eines Klassensprechers bzw. einer Klassensprecherin ab Klassenstufe 1 obligatorisch werden, sowie Schülerinnen und Schüler an Klassenkonferenzen und Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können. Schließlich sollten Schülervertretungen bzw. der Landesschülerrat dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen.

Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einem Monat die Studie "Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland - eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene" vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist.

PM DKHW

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