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Ein guter Tag für Familien: Eltern im Land Brandenburg zahlen im letzten Jahr vor der Schule keine Beiträge mehr.

31.05.2018 15:14
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KITA-JAHR VOR DER EINSCHULUNG WIRD AB 1.8.2018 BEITRAGSFREI

Ab 1.8.2018 werden Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut. Die Kosten trägt das Land. Der Brandenburger Landtag hat den Einstieg in die Kita-Beitragsfreiheit beschlossen. Von dieser Regelung werden vorerst rund 25.000 Eltern profitieren. Für die Kita-Träger wird der Wegfall der Elternbeiträge vom Land kompensiert, sie  erhalten in der Regel 125 Euro pro Kind und Monat. Wer höherer Einnahmeausfälle nachweist, kann mehr Geld bekommen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Eltern:

Was heißt Elternbeitragsfreiheit?
Die Eltern müssen für das Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder in Kindertagesstätten keine Beiträge mehr bezahlen.

Ab wann gilt die Beitragsfreiheit?
Ab dem 1. August 2018. Sie gilt für neue und für bestehende Betreuungsverträge und -vereinbarungen.

Gilt die Beitragsfreiheit für alle Kitas im Land?
Ja. Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft wie auch für die Kitas der freien Träger. Insgesamt gibt es im Land 1.900 Kitas mit 180.190 Kindern.

Für welches Kita-Jahr gilt die Beitragsfreiheit?
Das Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei.

Was müssen die Eltern tun, um von der Beitragszahlung befreit zu werden?
Die Eltern müssen keinen Antrag stellen. Die Beitragsfreiheit gilt automatisch. Auch die Einzugsermächtigungen erlöschen automatisch. Daueraufträge oder Lastschriften allerdings müssen die Eltern selbst löschen.

Was ist, wenn Dauerauftrag oder Lastschrift weiterlaufen?
Dann muss der Träger das Geld zurückerstatten. Die Eltern müssen sich dazu direkt an den Träger wenden.

Welche Leistungen umfasst die Elternbeitragsfreiheit?
Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die der Träger der Kita im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die von Dritten angeboten werden, so zum Beispiel Sprachunterricht oder Fahrservice zur/von der Kita.

Für welche Betreuungsumfänge gilt die Beitragsfreiheit?
Alle Betreuungsumfänge sind beitragsfrei.

Ist auch die Kindertagespflege bei einer Pflegemutter oder einem Pflegevater im letzten Jahr vor Einschulung beitragsfrei?
Ja, die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder, die von Tagespflegepersonen betreut werden.

Was ist mit Kindern, die von der Einschulung zurückgestellt werden?
Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, sind zwei Jahre beitragsfrei: im Jahr bis zur Entscheidung der Rückstellung und im Jahr der Zurückstellung.

Was ist mit Kindern, die mit fünf Jahren zur Schule kommen?
Für Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, gibt es die Möglichkeit, die Elternbeiträge für das letzte Jahr vor der Einschulung zurückerstattet zu bekommen. Diese Rückerstattungen sind aber erstmals für das Kita-Jahr 2018/2019 möglich, weil das Kita-Jahr 2017/18 noch nicht beitragsfrei ist.

Was ist mit Kindern aus Berlin oder anderen Bundesländern und Staaten?
Kinder, die in Berlin wohnen, können Brandenburger Kitas im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei besuchen. Auch für andere Bundesländer und Staaten gilt das Prinzip der Wechselseitigkeit. Wenn dort keine Elternbeiträge erhoben werden, dürfen sie auch in Brandenburg nicht erhoben werden. Dies gilt jeweils für das letzte Jahr vor der Einschulung. Den Kita-Trägern steht es aber frei, anders zu entscheiden. Das Land erstattet dann aber keine Elternbeiträge.

Was kostet die Beitragsfreiheit?
Die Einführung kostet das Land voraussichtlich rund 44 Millionen Euro im ersten Kita-Jahr.

Wie geht es weiter?
Die Landesregierung strebt eine Ausweitung der Kita-Beitragsfreiheit auf weitere Kita-Jahre an. Finanziell ist dies für das Land eine große Herausforderung.

Warum wird das Geld nicht für mehr Personal und höhere Kita-Qualität ausgeben?
Die Landesregierung realisiert beides. Ebenfalls ab 1. August 2018 wird es im Kindergartenbereich  mehr Personal geben. Hier wird der Personalschlüssel (Kinder pro Erzieherin/Erzieher) von derzeit 1:11,5 auf 1:11 gesenkt. Mittelfristig stehen weitere Personalschlüsselverbesserungen auf der Agenda. Die Landesregierung strebt den von Fachleuten empfohlenen Personalschlüssel von 1:3 in der Krippe und 1:8 im Kindergartenbereich an. Kita-Qualität und Elternbeitragsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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