Für die Wasserschutzpolizei auf den westbrandenburgischen Gewässern beginnt die Wassersportsaison 2019

Am heutigen Vormittag lud die Polizeidirektion West auf das Wasserschutzpolizeischiff WSP-1 in Potsdam ein. Dort stellte der Leiter der Polizeidirektion West, Peter Meyritz, gemeinsam mit dem Leiter der Wasserschutzpolizei, Joachim Pötschke, die Unfall- und Kontrollbilanz 2018 auf den rund 300 Kilometern Westbrandenburger Wasserstraßen dar. Gleichzeitig gaben sie Ausblicke auf die Schwerpunkte der nun anstehenden Wassersportsaison 2019. Im Anschluss informierte Peter-Michael Kessow, Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Brandenburg (DLRG) über die Arbeit zur Verhinderung von Badeunfällen, stellte die Arbeitsschwerpunkte der DLRG dar und zog gleichzeitig eine Bilanz des Jahres 2018.
Peter Meyritz:
„Bei den Kontrollen von Sportbooten auf westbrandenburgischen Gewässern im Jahr 2018 (2018: 5.031, 2017: 4.805) stellten unsere Wasserschützer 844 (2017: 628) Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) fest. Das bedeutete, dass bei etwa jedem 6. Fahrzeug, das wir kontrolliert haben, etwas beanstandet werden musste. Das sind 216 Verstöße mehr als noch im Jahr 2017. Aus den Zahlen leiten wir unsere Schwerpunkte ab und werden auch im kommenden Jahr auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, der korrekten Ausführung der Fahrregeln und die Beachtung der Schifffahrtszeichen achten.“
Joachim Pötschke:
„Im zurückliegenden Jahr haben unsere Kollegen der Wasserschutzpolizei einen starken Anstieg an Alkoholverstößen beim Führen von Sportschiffen feststellen müssen (2018: 28, 2017: 14). Das stellt eine Verdoppelung der Feststellungen dar. Eine Steigerung der Alkoholfeststellungen auf Charterbooten (2018:10, 2017:8) wurde ebenfalls registriert, sodass Kontrollen in diesem Bereich für die kommenden Monate auf dem Wasser wiederum Schwerpunkt sein werden, damit auch die „Freizeitkapitäne“ merken, dass hier regelmäßig Kontrollen durchgeführt und Verstöße hier nicht toleriert werden!“
Der Direktionsleiter Peter Meyritz sprach die gestiegenen Unfallzahlen bei der Berufsschifffahrt an, die um 10 Unfälle gestiegen sind (2018:28, 2017: 18). Ein weniger signifikanter Anstieg ist bei den Unfällen mit Sportschiffen (2018: 66, 2017: 65) und Charterschiffen (2018: 39, 2017: 38) zu verzeichnen.
Insgesamt lässt sich festhalten, so Joachim Pötschke der oberste Wasserschützer in Westbrandenburg, dass es einen deutlichen Anstieg der Unfälle mit Beteiligung der Berufsschifffahrt gibt und das die Unfälle im Sportbootverkehr auf einem hohen Niveau verbleiben.
Durch Charterfahrzeuge wurden im vergangenen Jahr 59 % der Schiffsunfälle im Sportbootverkehr und 41,5 % aller Schiffsunfälle insgesamt verursacht.
Ein erfreulicher Trend, der durch weitere Präventionsangebote in der kommenden Saison uverstätigt werden soll, ist der Rückgang bei dem Diebstahl von Außenbordmotoren (2018: 74, 2017: 153, 2016: 155). Ebenso ist ein erfreulicher Rückgang des Diebstahls in und aus Sportmotor,- Segel,- und Ruderbooten zu verzeichnen (Sportmotorboote 2018: 24, 207: 52), (Segelboote 2018:0, 2017: 4), (Ruderboote 2018: 0, 2017: 2).
Wie bereits im vergangenen Jahr nahm auch ein weiterer Partner der Polizei auf dem Wasser am Pressegespräch teil. Peter-Michael Kessow, Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Brandenburg e.V., wies auf die gelungene Zusammenarbeit mit der Brandenburger Wasserschutzpolizei hin, stellte das breite Aufgabenspektrum der DLRG vor und gab Informationen, wie es möglich ist, Badeunfälle in Zukunft zu minimieren. Weiterhin gab er einen Ausblick auf die Schwerpunkte der DLRG für das Jahr 2019.
"Die Sicherheit an Brandenburger Gewässern hängt in erster Linie mit den Fähigkeiten der Schwimmer zusammen. Eine gute Ausbildung, das Vermeiden von Gefahren und das Bewusstsein für die eigene Kondition sind gute Ratgeber auf und im Wasser. Durch die Ehrenamtler der DLRG werden in vielen tausend Einsatzstunden in jedem Jahr Menschen zu Schwimmern und bestenfalls zu Rettungsschwimmern ausgebildet. Dass wir trotz vieler Einsätze an Badegewässern und bei Veranstaltungen in einem so seenreichen Land nicht immer und überall sein können, macht es besonders wichtig, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger richtig schwimmen können. Die Ortsgruppen der DLRG stehen Interessierten für die Ausbildung immer offen - Anfängern wie Fortgeschrittenen."
Ebenfalls war Gerrit Riemer, Leiterin des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Brandenburg bei dem Pressegespräch zugegen. Sie stand für Fragen rund um die Westbrandenburger Wasserstraßen und Schleusen zur Verfügung.
Mit dem Wunsch nach „allzeit guter Fahrt und immer einer Handbreit Wasser unter dem Kiel“gab die Polizeidirektion West den Startschuss für die kommende Wassersportsaison 2019 in Westbrandenburg.
Heiko Schmidt | Leiter Pressestelle Polizeidirektion West
Zuständigkeiten:
Insgesamt ist die WSP in der Polizeidirektion West für 272,09 km Bundeswasserstraße und 22,76 km schiffbare Landeswasserstraße zuständig. Der Hauptteil der Strecke entfällt auf die Untere Havel-Wasserstraße mit Potsdamer Havel. Der Zuständigkeitsbereich beginnt auf dem Jungfernsee und verläuft über Ketzin, Brandenburg a. d. H. und Rathenow sowie Hohennauener Wasserstraße bis zur Schleuse Grütz. Weitere Zuständigkeiten bestehen für den Elbe-Havel-Kanal, den Teltowkanal und dem Havelkanal. Zu den schiffbaren Landesgewässern gehören die Nuthe, die Emster Gewässer sowie die Gülper Havel.
Hier noch einige Hinweise zum sicheren Start in die kommende Sportbootsaison:
1. Bevor der Startschuss zur ersten Bootstour erfolgt, sollten eine Reihe von Prüfungshandlungen durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Sicherheitsausrüstung an Bord insbesondere deren Funktionsfähigkeit sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein. Dazu gehören eine genügende Anzahl von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungsringe oder Rettungswesten). Diese sind unter anderem Pflicht beim Befahren der Landesgewässer und werden für die Fahrt auf Bundeswasserstraße ausdrücklich empfohlen. Besonders Sportbootführer, welche mit kleinen Kindern oder Nichtschwimmern unterwegs sind, sollten darauf achten, dass diese auch getragen werden. Ein Verbandskasten sollte auf keinem Sportboot fehlen.
2. Für Sportmotorbootfahrer ist das Hilfspaddel ein unverzichtbares Zubehör, denn so mancher Bootsmotor hatte mitunter schon nach einigen Minuten seinen Dienst eingestellt. Dann ist es oftmals notwendig die Fahrrinne aus eigener Kraft zu verlassen, oder das Ufer zu erreichen.
3. Weiterhin sind Sicherheitsüberprüfungen vor der ersten Fahrt wichtig, insbesondere den selbst eingebauten Zubehörteilen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. So ist beispielsweise beim Einbau von Benzintanks besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Zuleitungen zu achten. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt solche Arbeiten bzw. Überprüfungen durch Fachwerkstätten vornehmen zu lassen. Was auch für Gas- und Heizungsanlagen gilt.
4. Vor dem ersten Starten des Motors, aber auch nach jeder Betankung, den Motorraum ausreichend belüften! Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff – Luftgemischen. Nachdem es in den zurückliegenden Jahren mehrmals zu solchen Verpuffungen gekommen ist, sollte besondere Vorsicht beim und nach dem Betanken von Sportmotorbooten walten.
5. Im vergangenen Jahr ist bei Sportbootkontrollen mehrfach das Nichtmitführen der notwendigen Dokumente, d.h., Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen, festgestellt worden. Deshalb wird die WSP auch in der jetzigen Saison Kontrollen mit diesem Schwerpunkt durchführen. An dieser Stelle daher der Hinweis, dass für den Eigentums- u. Qualifikationsnachweis das Originaldokument mitgeführt werden muss. Ablichtungen genügen nicht!
6. Weiterhin werden in dieser Saison wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt. Hier liegt das Augenmerk natürlich auch auf dem bevorstehenden Himmelfahrtstag. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Verstößen und vereinzelt zu Unfällen in Verbindung mit zu hohem Alkoholgenuss. Die Promillegrenzen liegen in der Schifffahrt analog zu denen im Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass Sportboote sowie auch Segelfahrzeuge ab 0,5 Promille nicht mehr geführt werden dürfen. Dies betrifft sowohl den Schiffsführer als auch den Rudergänger.
7. Geschwindigkeit
Auch in diesem Jahr werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Erwähnt seien noch einmal die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Sportboote auf folgenden Strecken:
Untere Havel- Wasserstraße von der Spreemündung km 0,00
bis zur Einmündung in die Elbe km 148,48 (einschl. Silokanal) 12 km/h
Brandenburger Niederhavel, Rathenower Havel und Kanäle 8 km/h
Potsdamer Havel 12 km/h
Ketziner Havel 9 km/h
alle Stichkanäle, Nebenarme und Altarme 5 km/h
Seen und seenartige Verbreiterungen von mehr als 250 m
Gewässerbreite (100 m vom Ufer entfernt) 25 km/h
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Schifffahrtszeichen beschränkt werden können und die durch Zeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 9 km/h auf Potsdamer Havel zwischen Babelsberger Enge und Eisenbahnbrücke Templiner See) Vorrang haben und zu befolgen sind.
8. Ausweichpflichten
Immer wieder aktuelles Thema ist auch das Verhalten von Sportbooten gegenüber der Berufsschifffahrt. Besondere Schwerpunkte bildeten in der Vergangenheit Bereiche von Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen. In diesen Bereichen sollte jeder Sportbootführer besondere Vorsicht walten lassen und sich über die herrschende Verkehrssituation informieren. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Berufsschifffahrt immer Vorrang hat und nicht behindert werden darf. Sportboote (Kleinfahrzeuge), auch in Verbänden oder gekoppelt, können nicht verlangen, dass die Berufsschifffahrt ihnen ausweicht!
9. Wassermotorräder (Jetski)
Ein besonderer Kontrollschwerpunkt ist die Einhaltung der Vorschriften zur Wassermotorräder-Verordnung. Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb dafür freigegebener Wasserflächen ist nur zum Erreichen der nächstgelegenen, freigegebenen Wasserfläche oder für Wanderfahrten erlaubt. Dabei sind ein klar erkennbarer Geradeauskurs und geltende Verkehrsvorschriften (u.a. zulässige Höchstgeschwindigkeit) einzuhalten, weiterhin darf kein anderer gefährdet oder mehr als den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. In keinem Fall sind also ein Zick-Zack-Kurs sowie das Hin-und Herfahren über kurze Strecken erlaubt. Durch die WSP werden entsprechende Feststellungen konsequent unterbunden und zur Anzeige gebracht. Bei grob pflichtwidrigen und vorsätzlichen Handlungen werden zudem grundsätzlich Prüfungen zur Tauglichkeit und Zuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers veranlasst, wodurch es in der Folge zur Entziehung bzw. zum Ruhen der Fahrerlaubnis kommen kann.
10. Diebstähle
Auch in der letzten Saison kam es wiederholt zu Diebstählen aus bzw. an Sportbooten. Beliebtestes Diebesgut sind nach wie vor Außenbordmotore. Leider haben es die Diebe immer noch zu leicht bei Diebstählen von Außenbordmotoren, da diese oft nicht ausreichend gesichert sind. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleinere Außenbordmotoren sollten nach der Fahrt ggf. komplett abmontiert und sicher gelagert werden.
Daher bietet die Polizei regelmäßig das kostenlose Gravieren von Außenbordmotoren an. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindert werden, jedoch erleichtert es ein Wiederauffinden des gestohlenen Motors und schreckt die Diebe von ihrem Vorhaben ab. Dies ist auch durch die Markierung mit künstlicher DNA oder der GPS-gestützen Standortermittlung möglich, die jedoch durch jeden Bootsbesitzer selbst vorgenommen werden muss.