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Geänderte Umgangsverordnung – Aktuell 36 Corona-Infektionen im Havelland

10.10.2020 12:30
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Im Landkreis Havelland sind vom 2. bis 9. Oktober 2020 innerhalb einer Woche 20 neue Corona-Infektionen aufgetreten. Seit Beginn der Pandemie sind damit im Landkreis bisher 284 Personen an COVID-19 erkrankt. Von diesen gelten 242 inzwischen als genesen, der Anteil der Verstorbenen liegt unverändert bei sechs. Aktuell sind demnach 36 Havelländer mit dem Coronavirus infiziert.

Im Zusammenhang mit den Neuinfektionen sind in der zurückliegenden Woche 275 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt worden. Insgesamt werden derzeit täglich mehr als 300 Quarantänepersonen durch das havelländische Gesundheitsamt telefonisch betreut. An der Informationshotline des Gesundheitsamtes wurden in dieser Woche rund 350 Anrufe entgegengenommen.

Größere Einrichtungen, die derzeit von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, sind das dm-Verteilzentrum in Wustermark, das Vicco-von-Bülow-Gymnasium in Falkensee sowie die Kita „Maulwurf“ in Dallgow-Döberitz. Für die betroffenen Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums endet die Quarantäne am 10. Oktober 2020, nachdem auch die zweite Testserie komplett negativ war und kein weiterer Corona-Fall aufgetreten ist. Auch die Testungen im Zusammenhang mit der Kita „Maulwurf“ waren durchweg negativ, sodass hier die Quarantäne der Betroffenen am 12. Oktober 2020 endet.

Das Kabinett im Land Brandenburg hat unterdessen einige >>Änderungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen, die am 11. Oktober 2020 in Kraft treten und zunächst bis zum 8. November 2020 gelten. Auch die Quarantäneverordnung, die Regeln für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten enthält, wurde bis zum 8. November 2020 verlängert.

Neue Bestimmungen gibt es nun zum Beispiel für private Feiern wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen. Wird in einem Landkreis innerhalb der letzten sieben Tage die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten (im Havelland liegt die sogenannte 7-Tages-Inzidenz derzeit bei 12,3), sind solche Feierlichkeiten im privaten Wohnraum auf 25 zeitgleich Anwesende und im öffentlichen sowie angemieteten Raum auf zeitgleich 50 Anwesende begrenzt. Ebenfalls gilt dann, dass private Feiern mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Gesundheitsamt unter Angabe des Ortes und der geplanten Teilnehmeranzahl anzuzeigen sind.

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 wird auch die Maskenpflicht verschärft. Folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann; Nutzer von Personenaufzügen.

Die aktuellen Landesverordnungen sowie weitere allgemeine Informationen zum Coronavirus sind auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter www.havelland.de/coronavirus zu finden.

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