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Gebühren für Personalausweise: Neue Regelungen ab 7. Februar 2026

09.02.2026 21:04
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Die Gebühren für Personalausweise mit Online-Ausweisfunktion sind bundesweit geregelt. Grundlage ist die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV).
Die Regelungen gelten ab dem 7. Februar 2026.


Gebühren für die Ausstellung

  • Ab 24 Jahren:
    46 Euro · Gültigkeit: 10 Jahre

  • Unter 24 Jahren:
    27,60 Euro · Gültigkeit: 6 Jahre

  • Vorläufiger Personalausweis:
    10 Euro · höchstens 3 Monate gültig

  • Bedürftige Personen:
    Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich


Zusätzliche Kosten

  • Antragstellung außerhalb des Hauptwohnsitzes: +13 Euro

  • Antragstellung durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: +30 Euro

  • Antragstellung bei Auslandsvertretungen: +43 Euro

  • Digitales Passbild in der Behörde: +6 Euro

  • Postalischer Direktversand des Ausweises: +15 Euro


Gebührenfreie Leistungen

  • Erstmaliges Setzen oder Ändern der PIN

  • Aktivieren, Sperren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion

  • Änderung der Anschrift bei Umzug


Gültigkeit

  • Ab 24 Jahren: 10 Jahre

  • Unter 24 Jahren: 6 Jahre

  • Vorläufiger Ausweis: bis zu 3 Monate

Quelle: personalausweisportal.dehttps://www.personalausweisportal.de/

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