Gebühren für Personalausweise: Neue Regelungen ab 7. Februar 2026
Die Gebühren für Personalausweise mit Online-Ausweisfunktion sind bundesweit geregelt. Grundlage ist die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV).
Die Regelungen gelten ab dem 7. Februar 2026.
Gebühren für die Ausstellung
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Ab 24 Jahren:
46 Euro · Gültigkeit: 10 Jahre -
Unter 24 Jahren:
27,60 Euro · Gültigkeit: 6 Jahre -
Vorläufiger Personalausweis:
10 Euro · höchstens 3 Monate gültig -
Bedürftige Personen:
Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Zusätzliche Kosten
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Antragstellung außerhalb des Hauptwohnsitzes: +13 Euro
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Antragstellung durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: +30 Euro
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Antragstellung bei Auslandsvertretungen: +43 Euro
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Digitales Passbild in der Behörde: +6 Euro
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Postalischer Direktversand des Ausweises: +15 Euro
Gebührenfreie Leistungen
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Erstmaliges Setzen oder Ändern der PIN
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Aktivieren, Sperren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion
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Änderung der Anschrift bei Umzug
Gültigkeit
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Ab 24 Jahren: 10 Jahre
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Unter 24 Jahren: 6 Jahre
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Vorläufiger Ausweis: bis zu 3 Monate
Quelle: personalausweisportal.de – https://www.personalausweisportal.de/