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Grundsteuer im Land Brandenburg: Zwangsgeld bei fehlender Erklärung möglich

23.04.2025 17:19
(Kommentare: 1)

Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer in Brandenburg die gesetzlich vorgeschriebene Grundsteuerwerterklärung abgegeben. Die Finanzämter haben diese Erklärungen größtenteils bearbeitet und die Daten an die Kommunen übermittelt.

Wie das Finanzministerium mitteilt, drohen nun Konsequenzen für jene, die trotz Fristverlängerung und Erinnerungsschreiben weiterhin keine Erklärung eingereicht haben. Ist eine Schätzung der Werte nicht möglich oder mit erheblichem Aufwand verbunden, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Betroffen sind nur noch wenige Fälle. Von den rund 3,15 Millionen Flurstücken im Land wurden etwa 0,6 Millionen bislang nicht im Rahmen einer Erklärung erfasst. Da eine Erklärung mehrere Flurstücke umfassen kann, liegt die Zahl der noch fehlenden Erklärungen deutlich darunter.

Weitere Informationen stellt das Finanzministerium online zur Verfügung:
► finanzamt.brandenburg.de – Mitteilung vom 23.04.2025

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Kommentar von DWD |

Eigentlich hätte NIEMAND eine Grundsteuererklärung abgeben dürfen. Erst der ganze Aufwand mit dem Ausfüllen nur um anschließend kräftig zur Kasse gebeten zu werden.

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