genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

Gute-Kita-Gesetz: Elternbeiträge für Einkommensschwache entfallen ab August

09.07.2019 11:29
(Kommentare: 5)

Alle Kinder aus Familien, die Sozialleistungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, werden ab 1. August 2019 beitragsfrei in der Krippe, im Kindergarten, im Hort und in der Kindertagespflege betreut. Eltern müssen nur noch das Mittagessengeld bezahlen.

Im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes („Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“) wird im Land Brandenburg die Beitragsfreiheit ab 1. August 2019 für Kinder ausgeweitet, deren Eltern Arbeitslosengeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die entsprechenden aktuellen Leistungsbescheide müssen als Nachweis beim Kita-Träger vorgelegt werden. Die Beitragsfreiheit gilt solange wie die Bewilligung im Leistungsbescheid.

Durch die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung des Landes Brandenburg werden ab dem 1. August 2019 außerdem Geringverdienende von den Elternbeiträgen freigestellt, die keine der fünf genannten Sozialleistungen erhalten, wenn das Netto-Einkommen der im Haushalt des Kindes lebenden Eltern im Kalenderjahr unter 20.000 Euro liegt. Hierfür sind die Einkommensnachweise beim Kita-Träger mit der Bitte um Prüfung auf Beitragsfreiheit einzureichen.

Eltern sollten zeitnah auf den Kita-Träger zugehen und ihre Befreiung vom Elternbeitrag beantragen. Erst nach dem Nachweis der Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung muss der Kita-Träger die Eltern beitragsfrei stellen. Die Befreiung gilt nicht für das Essengeld für das Mittagessen in der Kita. Familien im Sozialleistungsbezug können sich für die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung im Rahmen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ an ihren zuständigen Sozialleistungsträger wenden.

Darüber hinaus gibt es weiterhin für Eltern, die Elternbeiträge zahlen müssen, die Möglichkeit der Antragstellung beim Jugendamt des Landkreises Havelland auf Überprüfung einer möglichen Erstattung von Elternbeiträgen wegen Unzumutbarkeit gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII.

Kinder, die sich im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung befinden, werden ab dem 1. August „automatisch“ beitragsfrei gestellt. Anträge, Einkommensnachweise oder andere Nachweise der Eltern müssen in diesem Fall nicht beim Kita-Träger eingereicht werden.

Quelle: Landkreis Havelland

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Kommentar von Theo |

Und ich wollte mir das rauchen abgewöhnen, jetzt reicht es sogar noch für ein Tatu.

Kommentar von silentbill |

Regierungsauftrag läuft! Zereile und herrsche, um von wirklichen Problemen abzulenken. Bloß nicht die Machthaber kritieseren sondern untereinander kloppen Funktioniert bei Michel immer. =D
Schöne Grüße an Zitteraal und Co. im Bundeskindergarten

Kommentar von Wir |

Sauerei!!!
Wir bezahlen 116,00 + Essengeld für unser Kind im Monat.

Und die Sozialschwachen wovon 50% zu faul ist arbeiten zu gehen, bekommen alles in den Arsch geschoben.

Vielleicht sollten wir Eltern mal streiken und unsere Kinder nicht in die Kita stecken, dann müssen Sie kündigen weil zuviel Personal.

Ich kenne eine Person aus Rathenow, die sogar die volle Kitazeit bekommt, obwohl Sie arbeitslos ist und zuhause oder in der Stadt abgammelt.

Nur noch Unverständnis dafür.
Vielleicht sollte man eine Petition beginnen.

Kommentar von Spinat |

Da muss ich dir recht geben doe sozialschwachen bekommen doch eh schon die Kita kosten vom Amt bezahlt.
Der Arbeitnehmer ist hier immer der dumme

Kommentar von Arbeitende Bevölkerung |

Ja ja... und die die arbeiten gehen sind die blöden, die weiterhin zahlen müssen! Kriegt es endlich auf die Reihe eine Beitragsbefreiung für alle sicher zu stellen und sie nicht noch zu bestrafen, weil sie arbeiten gehen. Nehmt euch ein Beispiel an Berlin!

© All rights reserved
German English