4. Tag der Industriekultur Brandenburg: Freier Eintritt im Optik Industrie Museum Rathenow
Das Jubiläumsjahr „225 Jahre Optische Industrie in Rathenow“ wird am 4. Tag der Industriekultur Brandenburg fortgesetzt.
Am 8. August 2026 öffnet das Optik Industrie Museum Rathenow von 11 bis 16 Uhr bei freiem Eintritt seine Türen. Besucherinnen und Besucher können die Geschichte der Rathenower Optik entdecken und bei mehreren Aktionen ihren Blick fürs Detail unter Beweis stellen.
Von 13 bis 15.30 Uhr ist Schätzgenauigkeit gefragt: Wie viele Brillenbügel, Brillenschrauben und weitere Kleinteile befinden sich in den bereitgestellten Gefäßen? Gleichzeitig wird ein Zuordnungsquiz mit Detailaufnahmen in zwei Schwierigkeitsstufen angeboten.
Auch die Sonderausstellung „Nahansichten“ kann an diesem Tag von 11 bis 15 Uhr kostenlos besucht werden.
Als besonderer Bonus wird erneut eine der limitierten Jubiläums-Sonnenbrillen verlost. Die ersten 25 Besucherinnen und Besucher dürfen ein Los ziehen und erhalten damit die Chance auf den besonderen Preis.
Weitere Informationen werden auf der Internetseite des Kulturzentrums Rathenow sowie über die Social-Media-Kanäle bekanntgegeben.
Termin: 8. August 2026
Zeit: 11 bis 16 Uhr
Ort: Optik Industrie Museum Rathenow
Eintritt: frei
Quelle: Kulturzentrum Rathenow
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Kommentar von Rolli |
Hallo liebe Leute,
mich würde interessieren, ob schwerbehinderte Menschen weiterhin über den Seiteneingang eingelassen werden müssen und teilweise lange an einer Klingel warten müssen, um überhaupt Einlass zu erhalten – während andere Besucher den regulären Zugang nutzen können.
Leider entsteht dadurch bei vielen Menschen mit Schwerbehinderung das Gefühl, nicht gleichberechtigt behandelt zu werden. Es geht nicht nur darum, einen anderen Eingang benutzen zu müssen, sondern auch um die damit verbundene Situation: Man fühlt sich abhängig, ausgeschlossen und darauf angewiesen, dass sich jemand um die Öffnung der Tür bemüht.
Auch ein freier Eintritt oder eine Verlosung, bei der man durch ein Los die Chance auf einen besonderen Preis erhält, kann diese Problematik nicht ausgleichen. Es geht nicht um Vergünstigungen, sondern um gleichberechtigte Teilhabe und einen respektvollen Zugang für alle Menschen.
Hier stellt sich die Frage, ob die Grundsätze der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) ausreichend berücksichtigt werden. Die UN-BRK soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – beim Zugang zu Freizeitangeboten, Bildung, Arbeit und öffentlichen Einrichtungen.
Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen und letztlich die gesamte Gesellschaft.
Barrierefreiheit bedeutet nicht Sonderbehandlung – sie bedeutet Gleichberechtigung.
MfG