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7-Tages-Inzidenz steigt über 50 – Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung

26.10.2020 17:42
(Kommentare: 8)

Über das vergangene Wochenende sind die Corona-Infektionszahlen im Landkreis Havelland weiter angestiegen, 126 Havelländer sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert. Mit 54,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis am Montag erstmals den Wert 50. Der Landkreis hat daher eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die Feiern und Veranstaltungen weiter beschränkt und die am Freitag, 23. Oktober 2020, erlassene Allgemeinverfügung aufhebt.

Die Regelungen dieser Verfügung, die beim Überschreiten des Inzidenzwertes 35 in Kraft getreten war, wurden in die neue Allgemeinverfügung übernommen und in einigen Punkten verschärft. So ist ab sofort der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Veranstaltungen sind nun unter freiem Himmel auf 150 zeitgleich anwesende Gäste und in geschlossenen Räumen auf 100 zeitgleich anwesende Gäste beschränkt.

Auch die Obergrenzen für private Feierlichkeiten wurden angepasst. Feiern im privaten Wohnraum mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Hausständen sind demnach genauso untersagt wie private Feiern mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Solche Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Hausstandes sind zudem grundsätzlich mindestens drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn dem havelländischen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies ist zum Beispiel über ein Online-Formular im Bereich „Private Feiern“ unter www.havelland.de/coronavirus oder per E-Mail an privatefeiern@havelland.de unter Angabe von Veranstaltungsort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung und der geplanten Teilnehmeranzahl möglich.

Beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bleiben die derzeitigen Regelungen bestehen. Demnach müssen weiterhin folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:

  • in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten;
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann;
  • Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen

Zusätzlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo Menschen auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen. Konkret festgelegt wurde dies für folgende Bereiche im Havelland:

  • im gesamten Kreisgebiet:
    • an Haltestellen des ÖPNV,
    • auf Bahnhofsvorplätzen und Bahnsteigen,
    • auf Marktplätzen an Markttagen
  • in der Gemeinde Brieselang
    • auf dem Platz des Friedens
  • in der Stadt Falkensee:
    • im Bereich des Busbahnhofs am Bahnhof Falkensee und in der Bahnstraße,
    • im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße Ecke Poststraße
  • in der Stadt Ketzin/Havel:
    • am Fähranleger und auf der Fähre
  • in der Stadt Premnitz:
    • auf dem Marktplatz
  • in der Gemeinde Wustermark:
    • Außenbereiche des Karls Erlebnis-Dorf Elstal,
    • Außenbereiche des Designer-Outlet Berlin in Elstal

Auch das Ausschankverbot von alkoholischen Getränken in Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt weiterhin.

Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen sowie der 7-Tages-Inzidenz im Havelland können unter www.havelland.de/coronavirus verfolgt werden. Dort ist auch die neue Allgemeinverfügung zu finden. Diese gilt wie auch die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg zunächst bis zum 30. November 2020 und wurde im Amtsblatt Nummer 35/2020 des Landkreises veröffentlicht.

Quelle: Landkreis Havelland

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Kommentar von keiner |

deine Argumente gehen aus...nun kommst du also so :)
nein kein Staatstreuer aber auch keiner der mit Aluhut auf jede Demo rennt....jemand der sich seine Meinung bildet und nachdenkt.
Ich halte auch viele Verordnungen für falsch, ich bin auch nicht mit allem zufrieden. Ich sehe aber was im Gesundheitssystem los ist, ich sehe das Menschen (vielleicht) unnötig sterben, ich sehen wie sich viele unsolidarisch und egoistisch verhalten. Ich sehe Lobbyisten und Unternehmer bzw Abbeitnehmer die unverschuldet in Not geraten. Aber nach deinem letzten Post ist zu erkennen das eine sachliche Diskussion mit dir nichts bringt.

Bis denne

Kommentar von R.Bleiche |

oh ein ganz Staatstreuer, der Mutti blind folgt Danke für deine Belehrung!

Kommentar von keiner |

auch wenn du es weiter wiederholst wird es nicht besser. Diese pandemie ist keine Mathematik. Es leidet auch kein Gastwirt an einer Zahl über oder unter 50, es gibt heute schon viele Regionen die über 100 sind und die Kneipen sind offen. Es ist und bleibt ein Richtwert den sich die Politik im Zusammenspiel mit der Wissenschaft gegeben hat um weitere massnahmen zu beraten und eventuell zu beschliessen. Es ist wie mit allen Regeln... man hoft auf Vernunft und Einhaltung, klappt das nicht wird verschärft - natürlich hilft das nur wenn kontolliert und sanktioniert wird. Also nochmal...es ist keine Mathematik nur weil da Zahlen auftauchen...es gibt nicht DAS Ergebnis

Kommentar von R.Bleiche |

genau das ist es eben nicht. Es kann nicht mit zweierlei Zahlen gearbeitet werden entweder die Zahlen stimmen oder sie stimmen nicht Punkt. Das ist einfache Mathematik 1 + 1 ist ja auch nicht drei.
Es geht nur um die Verdummung der Menschen.
Schlussendlich betrifft es die Gastwirte und ähnliche die unter solchen Murks leiden.

Kommentar von keiner |

...keiner "schummelt"....die Zahlen wurden einfach zu einem anderen Zeit am Stichtag erfasst. Ausserdem ist es für die Berwertung sowas von egal ob 46, 49 oder 51. Diese Zahl ist relativ willkürlich festgelegt- viel entscheidener ist die Tendenz, die ist leider steigend- also wird gehandelt.

Kommentar von R.Bleiche |

LK HvL meldet seit gestern 54,6 super es geht genau so weiter das die Zahlen nicht stimmen. Das RKI, was ja die Führende Institution im Land sein soll meldet mit Datenstand eine andere Zahl für den LK
siehe hier
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
es sind lt. RKI nr 47,9 für den LK...
Wer schummelt den hier....

Kommentar von D. Heymann |

Hallo Familie Selge,

Zitat aus der Verfügung:

"Feiern im privaten Wohnraum mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Hausständen sind demnach genauso untersagt wie private Feiern mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden in öffentlichen oder angemieteten Räumen"

Ich würde daraus entnehmen, dass großer Bahnhof samt Blaskapelle nicht möglich sind.
Also Geburtstagskind plus Neun.

Bitte ohne Gewähr!!!

Kommentar von Reiner Selge |

Hallo zusammen, meine Familie und ich sind von hofheim, Bayern und haben seit zwei Jahren den 80.Geburtsag meines Vaters in premnitz geplant, mit ca 20 Gästen. Das wäre am 7.november,. Kann denn Dieser noch stattfinden?? Es sind auch die premnitzer Blaskapelle dabei, jetzt ist der imzidenzwert über 50, geht das denn noch? Vielen Dank für eine Info, Gruß aus hofheim Familie Selge

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