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Innenministerin zu Einstufung der AfD durch Bundesverfassungsschutz

02.05.2025 20:27
(Kommentare: 22)

Lange: „Verstärkung der streitbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit der AfD bleibt erforderlich“

Potsdam – Innenministerin Katrin Lange äußerte sich heute zur Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes in Sachen AfD wie folgt:

„Die heutige Entscheidung des Bundes ändert nichts daran, dass die politische Herausforderung durch die AfD in erster Linie auch politisch beantwortet werden muss. Daran mangelt es ausweislich der Verdoppelung des AfD-Wahlergebnisses auf Bundesebene von 2021 bis 2025 nach wie vor. Notwendig bleibt daher eine Verstärkung der streitbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Partei, die die Ursachen in den Blick nimmt, die zum Wahlerfolg der AfD beigetragen haben. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehne ich unverändert ab. Für vom Stil her nicht besonders glücklich halte ich den Zeitpunkt der heute bekanntgegebenen Entscheidung, nämlich wenige Tage vor der Bildung einer neuen Bundesregierung. Die Länder sind erst heute Morgen über die beabsichtigte Entscheidung informiert worden. Auf die Einstufung der AfD Brandenburg als Verdachtsobjekt des Verfassungsschutzes hat die heutige Entscheidung des Bundes zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Diese Einstufungen werden im Föderalismus jeweils gesondert vorgenommen. Die Erkenntnisse, die sich aus dem Gutachten mit Blick auf mögliche Bezüge nach Brandenburg ergeben, werden jetzt intensiv ausgewertet und in das weitere Einstufungsverfahren einfließen. Eine entsprechende Auswertung ist veranlasst.“

Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

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Kommentar von Jatze |

@ Rentner

Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Die Frau Faeser wollte es vor Ihrem Ende auch noch Mal richtig knallen lassen. Bin mal gespannt,welches neue Ministeramt Sie nächste Woche bekommen wird. Hat sich ja bewiesen,daß Sie als Ministerin wertvolle Arbeit abliefert ;-)

Kommentar von Rentner |

Ein "Verfassungsschutz", der politisch nicht neutral ist und "die Umfragewerte der AfD senken" will, kann hier strukturell gar kein objektives Gutachten erstellen (und dessen Inhalt wohl genau deshalb geheim gehalten wird). Der "Verfassungsschutz" hat sich meines Erachtens damit selbst delegitimiert.

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