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Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

17.04.2020 17:44
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Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai. So werden Schulen und Geschäfte des Einzelhandels unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln schrittweise öffnen. Unter strikten Hygiene-Auflagen können auch Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken wieder öffnen. Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte nach der Kabinettsitzung: „Ich bin froh, dass wir bei der Eindämmung der Pandemie dank des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger ein gutes Stück vorangekommen sind. Deshalb sind jetzt erste Erleichterungen möglich. Sie orientieren sich an dem mit dem Bund und den anderen Ländern am Mittwoch vereinbarten Rahmen. Geschäfte können wieder öffnen und wir gehen die ersten Schritte bei der Öffnung der Schulen. Aber wir sind noch mitten in der Pandemie. Deshalb müssen wir weiter konsequent die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten."

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den harten Einschnitten in das öffentliche und private Leben haben wir es in den zurückliegenden fünf Wochen geschafft, einen rapiden Anstieg von schweren Corona-Krankheitsverläufe wie in China oder Italien zu verhindern. In dieser Zeit haben wir die Anzahl intensivmedizinscher Betten in den Krankenhäusern um 300 auf 837 erhöht und die Laborkapazitäten auf fast 4.000 Tests pro Tag mehr als verdoppelt. Aktuell haben wir vergleichsweise nur sehr wenige Covid-Patienten, die stationär versorgt werden müssen. Gleichzeitig steht ein Drittel der über 15.000 Krankenhausbetten bereit, da planbare Eingriffe verschoben wurden. Wir sind also auf steigende Erkrankungszahlen jetzt viel besser vorbereitet. Es gilt aber weiterhin, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten, bis effektive Medikamente oder Impfstoffe zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir weiter streng auf Kontaktvermeidung und Hygieneregeln achten."

Innenminister Michael Stübgen: „Wir konnten im Kampf gegen Corona einen Zwischenerfolg erzielen, aber dieser Erfolg bleibt zerbrechlich.  Wir dürfen nicht leichtfertig Menschenleben riskieren und können deshalb nur schrittweise vorgehen. Uns ist es wichtig, Regeln zu definieren, die zu Brandenburger Verhältnissen passen. Wir orientieren uns stark an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch. Aber nicht alles was in Bayern, Niedersachsen oder Hamburg passt, ist automatisch auch angemessen für Brandenburg. Ich finde, dass wir zu einem guten ersten Schritt der Lockerung gefunden haben, der ausgewogen aber auch ausbaufähig ist. Jetzt müssen wir alle Geduld und Disziplin beweisen. Wir werden tagtäglich beobachten, wie sich die Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. Es ist wichtig, dass sich alle weiter an die geltende Abstandsverordnung halten. Nur wenn alle mit Vernunft die Regeln beachten, werden wir den nun eingeschlagenen Weg weiter beschreiten können."

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Das Selber-Ernten auf Gemüse- und Obstfeldern, z. B. bei Erdbeeren, wird unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich sein. Das sichert den Absatz für Gartenbaubetriebe und gibt ihnen Planungssicherheit. Wir stabilisieren Tierparks und Wildgehege, die mit Abstands- und Zutrittsregelungen wieder öffnen können. Diese Lockerungen kommen auch vielen Menschen zugute, die sich draußen bewegen wollen."

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler, die kurz vor ihrem Mittleren Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten. Deshalb werden die Schulen zunächst für diese Jahrgangsstufen geöffnet. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung maßvoll ausweiten."

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „"Die vergangenen Wochen haben den Einzelhandel in Brandenburg und seine Kundinnen und Kunden einem Stresstest unterzogen. Zumindest für einen großen Teil des Einzelhandels ist dieser Stresstest ab dem 22. April 2020 beendet - natürlich unter Beachtung strikter Hygienestandards. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Ich hoffe sehr, dass die Kundinnen und Kunden diesen ersten Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität nutzen werden. Denn jedem muss klar sein: Wer den stationären Einzelhandel erhalten möchte, der muss dort auch einkaufen."

Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle: „Ich freue mich, dass einzelne Kultur-Angebote von Galerien, Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken den digitalen Raum verlassen und wieder vor Ort angeboten werden können. Für alle anderen gilt weiterhin: Angebote ohne Ansteckungsgefahr online genießen - beispielsweise über unsere landesweite Online-Plattform www.kultur-bb.digital. Gute Nachrichten auch für die Hochschulen: Prüfungen, die nicht digital abgenommen werden können und bestimmte Lehrveranstaltungen sind in Ausnahmefällen ab dem 20. April auch im Präsenzbetrieb möglich, die Hochschulbibliotheken dürfen wieder öffnen. Dennoch appelliere ich an alle Studierenden: Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie mit den Lockungen verantwortungsvoll um!"

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.

Das Tragen von sogenannten (nicht-medizinischen) Alltagsmasken oder Community-Masken wird zur Reduzierung des Risikos von Infektionen dringend empfohlen in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, insbesondere im Einzelhandel und ÖPNV.

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