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Kfz-Versicherung: Bedarf prüfen und wechseln

05.11.2019 19:57
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Für viele endet die Kündigungsfrist am 30. November

Viele Autobesitzer können ihre Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen. Dafür muss das Schreiben bis zum 30. November beim Versicherer sein. Ob sich ein Wechsel lohnt und worauf Verbraucher achten sollten, erklärt Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Was hat es mit dem Wechseltermin auf sich?
Schaarschmidt: „Bei vielen Kfz-Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31.12. Wer keine automatische Fortsetzung wünscht, kann bis 30.11. den Vertrag kündigen und einen besseren Versicherungsvertrag abschließen. Wir empfehlen Autobesitzern, ihre Versicherung auf den aktuellen persönlichen Bedarf hin zu prüfen, Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen.“

Wie lässt sich noch sparen?
Schaarschmidt: „Zunächst kann sich der Bedarf ändern. Wenn man jetzt weniger Kilometer fährt oder wenn ein weiterer eingetragener Fahrer weggefallen ist, sollte man das dem Versicherer mitteilen. Das kann Prämie sparen.“

Was muss ich bei einem Wechsel beachten?
Schaarschmidt: „Wir empfehlen, die Vertragsbedingungen des Wunschtarifs genau zu prüfen. Der Rabattretter geht beim Wechsel beispielsweise verloren. Er schützt vor einer schlechteren Einstufung bei – je nach Versicherer – einem oder mehreren Schäden im Jahr. Wer längerfristig schon unfallfrei gefahren ist, kann sich den zusätzlichen Beitrag für den Rabattschutz eher sparen. Orientieren sich Tarife am persönlichen Fahrverhalten, sollten Sie sich fragen, ob Sie das dauerhaft wollen.

Unbedingt sollten Sie sich von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sie dem neuen Anbieter melden wird. Interne Rabatte sind bei einem Wechsel nicht relevant!

Wenn Sie sicher sind, dass Sie wechseln wollen, sollte die Kündigung per Einwurfeinschreiben einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres bzw. zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Wer von seinem Versicherer eine Beitragserhöhung erhält, kann ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zugang seinen Vertrag kündigen.

Weitere Informationen zum Wechsel der Kfz-Versicherung hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/11490

Fragen zum Wechsel beantwortet die VZB:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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