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Kündigungen von Sparverträgen bei weiterer Brandenburger Sparkasse

10.09.2019 11:11
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Verbraucherzentrale: Kündigung widersprechen, Zinszahlungen überprüfen lassen

Im Landkreis Spree-Neiße kündigt derzeit eine weitere Sparkasse in Brandenburg etwa 5.000 Prämiensparverträge, die von Verbrauchern auch als langfristige Altersvorsorge angedacht waren. Zudem scheint, dass die Sparkasse in der Vergangenheit nicht genügend Zinsen gezahlt hat. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) fordert politische Konsequenzen und rät Sparkassenkunden, sich zu wehren und den Kündigungen zu widersprechen, zum Beispiel mit diesem Musterbrief. Da zahlreiche Sparkassen zu niedrige Zinszahlungen geleistet haben, lohnt es sich zudem, die Auszahlungen überprüfen zu lassen. Daraus können sich Ansprüche im vierstelligen Bereich ergeben.

Kunden der Sparkasse Spree-Neiße erhalten derzeit Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. Sparer fühlen sich getäuscht, denn oftmals handelt es sich um ausdrücklich als langfristige Produkte beworbene Verträge, etwa für die Altersvorsorge. Die VZB rät Betroffenen, Kündigungen zunächst zu widersprechen, zum Beispiel auf Grundlage dieses Musterbriefes. „Sparkassen kündigen meist nur unter Bezugnahme auf die Niedrigzinsphase. Dies ist aber kein rechtlicher Kündigungsgrund“, erklärt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. Er vermutet, dass die Sparkassen sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen wollen und stellt fest: „Damit dies möglich ist, müssen sie aber die AGB sowie alle späteren Änderungen auch wirksam in den Vertrag einbezogen haben – und dies erscheint in vielen Fällen fraglich.“

Sollten Sparkassen diesen Einbezug nachweisen können und rechtlich doch dazu befugt sein, auch unbefristete Verträge zu kündigen, bleibt Betroffenen immer noch die Möglichkeit einer Prüfung der Zinszahlungen. Denn in der Vergangenheit haben bereits viele Sparkassen nicht genügend Zinsen gezahlt. „Da kommt über die Jahre einiges zusammen“, so Schaarschmidt. Seine Zwischenbilanz: „Bundesweit haben bereits zahlreiche Kunden ihre Ansprüche mit Hilfe der Verbraucherzentralen prüfen lassen. Ihnen stehen oft mehrere tausend Euro an Nachzahlungen zu. Inzwischen können wir diese Entwicklung auch in Brandenburg absehen.“ Weitere Informationen zu einer Überprüfung der Zinszahlungen durch die VZB finden Betroffene hier.

Schätzungen zufolge haben allein im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden Prämiensparverträge abgeschlossen. Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB, sieht weiterhin die Politik in der Pflicht. „Die Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts und sollten sich auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik – und der besteht meist aus Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Kreistage, Landräten oder Bürgermeistern. Viele von diesen haben erst vor den Kommunalwahlen und vor der Landtagswahl in einem Wahlprüfstein zugesagt, für Vertragstreue und Verlässlichkeit der Sparkassen einzutreten. Jetzt ist es an ihnen, ihren Einfluss geltend zu machen“, so Brandenburgs oberster Verbraucherschützer.

Persönliche Beratung bei der VZB:

·         in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,

·         E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

Quelle: VZB

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