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Land Brandenburg: Eheschließungen dürfen wieder mit Gästen stattfinden

05.05.2020 18:41
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Potsdam - Innenminister Michael Stübgen hat am Dienstag eine Weisung erlassen, die es den Standesämtern im Land Brandenburg gestattet, Hochzeiten wieder in Anwesenheit von Gästen durchzuführen. Abhängig von ihren örtlichen Gegebenheiten können die Standesämter entscheiden, wie viele Gäste neben Brautpaar und Trauzeugen der Eheschließung beiwohnen dürfen. Innenminister Michael Stübgen sprach von einem erfreulichen Schritt zurück zur Normalität. „Wir haben den Menschen in den vergangenen Wochen viel abverlangen müssen, um die Infektionswelle zu bremsen. Viele Hochzeiten, die lange geplant waren, konnten nur noch im allerkleinsten Kreis stattfinden. Ich weiß wie schmerzhaft das für viele Brautpaare und ihre Angehörigen gewesen ist. Hochzeiten sind emotionale Höhepunkte des Lebens. Umso glücklicher bin ich, dass sie jetzt wieder im Kreise von Familien und Freunden stattfinden können. Für den Schutz unserer Standesbeamtinnen und -beamten ist es aber auch weiter wichtig, dass Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden. Deswegen muss vor Ort und im Einzelfall entschieden werden, wie groß der Kreis der Gäste sein kann.“

Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

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