genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

Landkreis Havelland fördert Balkonkraftanlagen

02.04.2024 16:34
(Kommentare: 0)
© Landkreis Havelland, Umweltamt

Ab heute, 2. April 2024, können bei der Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit Online-Anträge zum Erhalt von Fördermitteln für PV-Balkongeräte gestellt werden. Das Programm ist zeitlich bis zum 15.12.2024 begrenzt. Sollten die Fördermittel vorzeitig vergeben sein, endet das Förderprogramm. Jeder havelländische Haushalt, der 2024 eine Balkonkraftanlage gekauft und installiert hat oder kaufen möchte, bekommt die Möglichkeit, die 200 Euro Förderung vom Landkreis zu erhalten. Bei der Beantragung der Fördermittel muss die Anlage bereits installiert und im Marktstammdatenregister angemeldet sein. Es steht ein Budget von 42.000 Euro zur Verfügung.

„Mit unserem Förderprogramm für PV-Balkongeräte unterstreichen wir unser Engagement für Klimaschutz und machen es den Bürgerinnen und Bürgern des Havellandes etwas leichter, aktiv zur Energiewende beizutragen. Dies ist ein weiterer Schritt auf unserem gemeinsamen Weg in eine nachhaltigere Zukunft", erklärt Michael Koch, Beigeordneter und zuständiger Dezernent.

Es wird erwartet, dass der Bundestag das Solarpaket I in Kürze verabschieden wird. Dadurch wird die maximale Wechselrichterleistung auf 800 Watt angehoben. Durch die Anhebung dieser Werte steigt das Einsparpotenzial in den Haushalten. Stecker-Solargeräte erzeugen im Jahr um die 729 kWh grünen Strom. Das bringt zum einen eine finanzielle Ersparnis. Bei einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde kann man von 216 EUR weniger Stromkosten im Jahr ausgehen. Und zum anderen vermeidet man 312 kg CO₂ im Jahr. Bis dahin ermöglichen viele Anbieter eine Drosselung der Leistung des Wechselrichters auf die aktuell erlaubten 600 Watt. Sobald Solarpaket I verabschiedet und in Kraft getreten ist, kann die Leistung per App erhöht werden.

Stecker-Solargeräte können flexibel installiert werden, so auch auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Damit können auch Mieter von eigens erzeugter Sonnenenergie profitieren.

Der Strom der Balkonanlage wird direkt im Haushalt für den Eigenverbrauch verwendet. Überschüsse werden in das öffentliche Netz eingespeist, aber nicht vergütet.

Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. 

Weitere nützliche Hinweise zu dem Thema finden Sie unter Förderprogramm Stecker-Solargeräte | Landkreis Havelland

Oder bei der Verbraucherzentrale: Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de

Quelle: Landkreis Havelland

Zurück

Einen Kommentar schreiben
© All rights reserved
German English