genaue Zeit - Aktueller Kalender | ♫ ♫ ► RADIO ONLINE ♫ ♫ |
Hotline +49 1234 5678

Landkreis Havelland: Klarstellung zu Schornsteinfegertätigkeiten

15.06.2022 13:44
(Kommentare: 0)

Landkreis distanziert sich von verteilten Schreiben in Premnitz

Im Amtsbereich der Stadt Premnitz ist Mitte Juni 2022 in einer Vielzahl von Haushalten ein Schreiben mit der Überschrift „Vorsicht! vor unseriösen Schornsteinfeger“ verteilt worden. In diesem Druckwerk wird eine Mitarbeiterin des Landkreises Havelland mit Telefonnummer als Ansprechpartnerin benannt. Der Landkreis Havelland ist jedoch weder für das Schreiben noch für dessen Inhalt verantwortlich. Zu keinem Zeitpunkt gab es mit dem Verfasser entsprechende Absprachen oder Genehmigungen.

Der Landkreis Havelland distanziert sich ausdrücklich von den darin aufgeführten Aussagen und weist klarstellend auf Folgendes hin:

Für die Ausführung hoheitlicher Tätigkeiten im Bereich des Schornsteinfegerwesens sind die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Hoheitliche Tätigkeiten sind die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der kompletten Feuerungsanlage, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids und die Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten bzw. Anlagen. Im Kehrbezirk 026 (Premnitz, Döberitz, Mögelin und teilweise Rathenow) wurde Frank Körtge mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch den Landkreis Havelland bestellt.

Daneben gibt es sogenannte freie Schornsteinfegerarbeiten, wie zum Beispiel die Kehrung von Schornsteinen, die Überprüfung von Abgaswegen und Abgasleitungen sowie die Durchführung von Emissionsmessungen. Die Wahl des Schornsteinfegerbetriebes für die Ausführung dieser Arbeiten nach dem Feuerstättenbescheid ist frei und obliegt einzig und allein dem Eigentümer. Das kann, muss aber nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sein. Auf jeden Fall muss beachtet werden, dass die Arbeiten nur durch Betriebe ausgeführt werden dürfen, die über die Eintragung mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle oder über die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung verfügen. Im Schornsteinfegerregister, das auf der Internetpräsenz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einsehbar ist, sind die Betriebe verzeichnet, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Quelle: Landkreis Havelland

Zurück

Einen Kommentar schreiben
© All rights reserved
German English