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Landkreis Havelland noch immer auf der Suche nach Interviewern | Erfragen auch Sie sich 1.000 €

08.02.2022 15:32
(Kommentare: 4)

Noch immer ist der Landkreis und das Team der Zensus-Erhebungsstelle vor allem im Westen des Havellandes auf der Suche nach Interviewern.

Die ehrenamtliche Tätigkeit beinhaltet kurze persönliche Interviews mit den auskunftspflichtigen Einwohnern des Landkreises Havelland. In der Zeiteinteilung sind die Erhebungsbeauftragten (Interviewer) dabei frei, sodass ebenfalls nach Feierabend und am Wochenende Befragungen durchgeführt werden können. Auch der Einsatzort wird im Vorfeld mit ihnen abgesprochen, sodass keine unnötigen Fahrtkosten entstehen.

Bei der Erfassung von etwa 150 Auskunftspflichtigen bekommen Erhebungsbeauftragte eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von ca. 1.000 €.

Warum werden diese Interviews eigentlich durchgeführt?

Im Mai dieses Jahres steht erneut die deutschlandweite Volkszählung auf dem Plan. Der sogenannte Zensus ist registergestützt und wird durch eine stichprobenartige Haushaltebefragung ergänzt. Im gesamten Landkreis Havelland werden etwa 24.000 Einwohner durch ca. 170 Erhebungsbeauftragte befragt. Hierbei leistet jeder auskunftspflichtige Bürger einen großen Beitrag, denn jeder Einzelne zählt! Es ist nicht nur entscheidend für die Finanzzuweisungen der Länder und Kommunen, sondern auch für die Zahl der Kitas, Schulen, Ärzte und anderer wichtiger Bereiche.

An wen kann ich mich wenden?

Das derzeit dreiköpfige Team unter der Leitung von Anne Stachowiak hat ihren Sitz in Nauen. Ab März stoßen fünf weitere Kollegen dazu und machen das Zensus-Team der Erhebungsstelle komplett. Alle Mitarbeiter werben um Interviewer, schulen diese und sind Ansprechpartner für sämtliche Belange. Bei Interesse oder weiteren Fragen nutzen Sie folgende Möglichkeiten:

Telefonnummer: 03321 403-5170

E-Mail: EHST-HVL@zensus-bbb.de

Homepage: www.havelland.de/zensus2022

Quelle: Landkreis Havelland

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Kommentar von D. heymann |

etwas spät, aber ich habs:

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)

(2a) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 6 Absatz 1 Satz 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgegebenen Form erteilt.
(3) Soweit gesetzlich nicht anders bestimmt, kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Kommentar von D. heymann |

Wenn ich hier von "Auskunftspflicht" lese, dann gibt es folglich dazugehörige Sanktionen und Ordnungsgelder. Wäre nur logisch, um die Pflicht durchzusetzen.

Na dann fragt mich bitte um Auskunft!!!!

Kommentar von Ich |

wen interessiert ein solcher Zensus? Alleine die Auswertung der Daten, beim letzten mal hat es fast zwei Jahre gedauert, ist nicht zeitgemäß. Auch weiß doch der Staat/Bundesland/Keis/Gemeinde wieviel Leute hie wohnen, da sich ja der Bürger beim Einwohnermeldeamt melden muss, eine Steuernummer hat etc. Also reicht es doch diese zu befragen. Alles andere hat niemanden zu interessieren. Dafür wurde 2015 die DSGVo verschärft. Jetzt hebeln wir sie immer mehr aus....
Ich für meine Teil werde nichts von meine Daten preis geben

Kommentar von Karin Paul |

Warum noch immer Interviewer gesucht werden?

Pro "Auskunftspflichtigem" beträgt die Entlohnung € 6,66
Wie hoch der Zeitaufwand für jeden Auskunftspflichtigen ist, wird hier nicht geschrieben. Dazu kommt noch die Wegezeit sowie ggf. eigene Fahrtkosten, denn ich gehe davon aus, dass nicht alle 150 in einem Hochhaus wohnen.......

Na, kommt Ihr darauf, warum euch die Leute fehlen?

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