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Landkreis Havelland: Regelungen für Notfallbetreuung in Kitas und Horten getroffen

15.03.2020 23:30
(Kommentare: 1)

Entsprechend einer Weisung des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland am Sonntagabend, den 15. März 2020, zwei weitere Allgemeinverfügungen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus erlassen. Darin wird einerseits festgelegt, dass vom 18. März bis zum 19. April 2020 an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Betrieb von Kitas untersagt sind. Andererseits wird geregelt, wie und für wen eine Notfallbetreuung sichergestellt wird.

Eine Notfallbetreuung in Kitas und Horten ist demnach nur vorgesehen, wenn beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies betrifft etwa Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich einschließlich der Apotheken, aus Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Verwaltung, der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Rechtspflege und des Vollzugsbereichs. Ebenfalls dazu gehören die Bereiche Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft sowie die fortgeführte Kindertagesbetreuung.

Im Havelland soll die Notfallbetreuung in allen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) erfolgen. Den Bedarf für eine Notfallbetreuung können havelländische Eltern anzeigen, indem sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. Dieses listet alle Berufsgruppen auf, welche die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Das Formular und die dazugehörige Bestätigung vom Arbeitgeber sind wie die Allgemeinverfügungen selbst auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus  veröffentlicht. Zudem werden sie zeitnah in Schulen und Kitas des Havellandes bereitgehalten. In den jeweiligen Einrichtungen können die ausgefüllten Formulare auch wieder abgegeben werden.

Ausgenommen von den Allgemeinverfügungen sind unterdessen Kindertagespflegestellen. Sie können ebenso weitergeführt werden wie der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schüler.

Allgemeine Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Bürger montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr Fragen zum Coronavirus stellen.

Quelle: Landkreis Havelland

15.03.2020

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Kommentar von Putiniene |

Guten Tag ich habe eine Frage. Ich und mein Mann arbeit und am 18.3.2020 Schule werde geschlossen. Was wir können machen weil unsere 10 Jahre alt Tochter nicht bleiben zu Hause alleine. Vielleicht können ein aus Eltern nimmt krankenschein. Danke.

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