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Landkreis Havelland: Testpflicht ab 19. August

18.08.2021 12:51
(Kommentare: 4)

Landkreis gibt Inzidenzüberschreitung bekannt

Der bundesweite Trend steigender Corona-Fallzahlen zeichnet sich auch im Landkreis Havelland mit einer aktuellen Inzidenz von 47,2 wider. Die Kreisverwaltung gibt daher heute die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bekannt. (Bekanntmachung)

Ab dem 19. August greift somit die Regelung der Zweiten Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 29. Juli, die eine Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises vorsieht. Ausgenommen von der Testpflicht sind Menschen, die laut Umgangsverordnung nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind sowie Kinder bis 12 Jahre. 

Die Testpflicht gilt unter anderem wieder:

·         bei Veranstaltungen im Allgemeinen

(keine Testpflicht bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 Teilnehmenden sowie bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Teilnehmenden)

·         bei körpernahen Dienstleistungen, wenn das Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist

·         in der Innengastronomie

·         in Beherbergungsstätten

·         bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten

·         in Indoor-Sportanlagen

·         in Innen-Spielplätzen

·         in Innenräumen von u.a. Theatern, Kinos, Ausstellungen, Spezialmärkten, Volksfesten und Spielhallen

·         in Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren

·         bei Zusammenkünften künstlerischer Ensembles, bei denen gesungen wird oder Blasinstrumente gespielt werden

·         bei Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen sowie in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen in geschlossenen Räumen (Ausnahmen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Einzelunterricht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Unverändert gilt die Testpflicht bzw. die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises:

·         bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen;

·         bei der Ausübung von Kontaktsport in Indoor-Sportanlagen;

·         beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Festivals soweit Tanzlustbarkeiten stattfinden;

·         in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens;

·         sowie in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen

Quelle: Landkreis Havelland

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Kommentar von Jeromé Rogé |

@Mr. Wasauchimmer

du (m,w,d) verstehst anscheinend so manches nicht.
Ich vermute mal da, sind generell Defizite vorhanden um generell irgend etwas zu verstehen. :)
Trotzdem lustig zu lesen, das du dich für Aufnahmefähiger als andere einstufst.

@Thomas

Ein bisschen mit TBC oder Dipheterie im Supermarkt oder an der Kinokasse angehustet zu werden, kann doch nicht zu so einem Problem werden, hä?
Sei mal nicht so;)

Grüße gehen raus
Euer Jeromé

Kommentar von Mr.Wasgehtsiedasan |

Hey Thomas,

In Land Brb gibt es die Ausnahme zum Tragen einer Maske für jene mit Herz-Erkrankungen (zB Rhythmusstörungen), Atemerkrankungen (Asthma) und Lungenerkrankungen (Entzündung). Ausgenommen von Test's ist man allerdings dadurch nicht.
Doch all das weißt du sicherlich. Was jetzt genau der "Kern" deiner "Aussage" war verstehe ich nicht ganz. Watte Stäbchen in die Nase tut nicht weh und man kann tatsächlich auch mit dünnem Stoff vor dem Mund atmen.

LG,
PS: Bildung soll helfen, im Zweifelsfall einfach den Kopf zu machen ;-)

Kommentar von Thomas |

Mit den folgenden Krankheiten darf man in Deutschland ungeimpft, ungetestet, und voll infektiös in ein Restaurant, Club, zum Einkaufen....!
Aids, Ebola, Hepatitis, Meningitis, Grippe, Keuchhusten, Diphterie, Tuberkulose, Masern, Röteln, Scharlach, ... und dem Verlust des gesunden Menschenverstandes! ABER NICHT OHNE CORONA-TEST ODER IMPFUNG!!!

Kommentar von Claudia Hommers - Bork |

Wie ist das mit der Testpflicht bei ungeimpften für den Friseur Besuch????

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