Lohnspreizung in Berlin und Brandenburg: Starker Verdienstzuwachs bei Geringverdienenden
Zwischen April 2022 und April 2023 stiegen die Verdienste der Geringverdienenden mit 12,3 % in Berlin und 14,8 % in Brandenburg deutlich stärker als die der Besserverdienenden. Hier lag der Anstieg bei 3,4 % bzw. 1,3 %, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.
Die Ergebnisse der Verdiensterhebung im Referenzmonat April 2023 im Vergleich zu April 2022 zeigen deutlich, dass es in nahezu allen Beschäftigtengruppen Verdienstzuwächse gab. Insbesondere Beschäftigte mit geringen Verdiensten profitierten.
Etwa 40 % aller Beschäftigten in Berlin erhielten einen Verdienstanstieg von 5 % oder mehr. In Brandenburg lag die 5-Prozentschwelle bei etwa 55 % aller Beschäftigten.
Die Beschäftigtengruppe der Geringverdienenden, also ein Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten, erhielt in Berlin im April 2023 maximal 12,77 EUR pro Stunde. In Brandenburg waren es 12,11 EUR. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dies in Berlin 1,40 EUR (+12,3 %) und in Brandenburg 1,56 EUR (+14,8 %) mehr pro Stunde.
Das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist, sind die Besserverdienenden. Beschäftigte in dieser Gruppe verdienten in Berlin mindestens 38,85 EUR und in Brandenburg 30,49 EUR pro Stunde. Damit erhielten Berliner Besserverdienende im Vergleich zu April 1,29 EUR (+3,4 %) und Brandenburger Besserverdienende 0,40 EUR (+1,3 %) mehr pro Stunde.
Lohnspreizung – Parameter der Verteilung
Werden die beiden Verdienstgruppen ins Verhältnis gesetzt, ergab sich im April 2023 für Berlin eine Lohnspreizung von 3,04 EUR und in Brandenburg von 2,52 EUR. Das bedeutet, dass in Berlin das besserverdienende Zehntel etwa drei Mal so viel verdiente wie die Geringverdienenden; in Brandenburg dementsprechend das Zweieinhalbfache.
Im Vergleich zu April 2022 ist die Lohnspreizung im April 2023 in beiden Ländern gesunken. Der Verdienstunterschied lag in Berlin bei 3,30 EUR und in Brandenburg bei 2,85 EUR.
Methodischer Hinweis
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer geschichteten Stichprobe Angaben von 6.000 Betrieben in Berlin und Brandenburg zu Verdiensten und Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben.
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala, Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %, Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst (ohne Auszubildende), ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt, ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst bis zu dem Geringverdienende reichen. Das bedeutet, den Wert des 9. Dezils durch den Wert des 1. Dezils.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg